Der Streit um die anscheinend nicht verfassungsgemäß gezahlten Leistungsprämien an Beamte in Osnabrück geht weiter. Die Staatsanwaltschaft ermittelt und die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein forderten von allen Kreisen und kreisfreien Städten einen schriftlichen Bericht an.

In den beiden Bundesländern sollen nicht nur im Osnabrücker Raum, sondern flächendeckend Leistungsprämien nicht ordnungsgemäß gezahlt worden sein. Ordnungsgemäß bedeutet, dass maximal 15 Prozent der Beamten, in Ausnahmefällen auch bis zu 30 Prozent, Prämien für herausragende Leistungen erhalten können. Dabei wird die Zahlung in Höhe des monatlichen Anfangsgehalts der jeweiligen Besoldungsgruppe festgesetzt.

Doch was sind schon 15 Prozent? Nach Ansicht der Osnabrücker Staatsanwaltschaft versuchten der Osnabrücker Landrat Manfred Hugo und sein „Komplize“, der frühere Kreisrat Reinhold Kassing, auf rechnerisch brillanter Höchstleistung diese Klausel zu umgehen. Sie ermittelten den Höchstbetrag, den 15 Prozent der Beamten erhalten würden, addierten die Beträge zu einer Summe zusammen und teilten diese unter den Beamten auf. Nach Ansicht vom Personalratsvorsitzenden des Kreises Osnabrück, Hans-Dieter Schleibaum, ist Niedersachsen durch diese Aktion "kein finanzieller Schaden" entstanden, da die Höchstgrenze von 15 Prozent nicht überstiegen worden ist.

Osnabrück scheint kein Einzelfall zu sein, wenn man den Angaben von NDR.info Glauben schenkt. So sollen in Aurich rund 90 Prozent aller Beamten und in Delmenhorst etwa 78 Prozent der Staatsdiener „herausragende Leistungen“ erbracht haben. In Schleswig-Holstein, genauer im Kreis Steinburg, sollen 73 Prozent der Beamten und in den Kreisen Dithmarschen und Schleswig-Flensburg ebenso weit über 15 Prozent der Staatsdiener eine Leistungsprämie erhalten haben.

Trotz der zum Teil deutlichen Menge an zu viel gezahlten Prämien soll es keine Mehrausgaben für die Länder gegeben haben. In Schleswig-Holstein sowie in Niedersachsen sollen jetzt die Kreise und kreisfreien Städte schriftlich Stellung dazu nehmen. Zudem haben die Innenminister eine Überprüfung angekündigt.

Quelle: taz.de