Wer kein Weihnachtsgeld für das Jahr 2011 als Beamter erhält, kann einen Widerspruch dagegen einlegen. Das verkündeten der Beamtenbund sowie der DGB. Spezielle Musterklagen und Musterbriefe werden derzeit von den Gewerkschaften vorbereitet.

So wollen die 34 im Beamtenbund gruppierten Gewerkschaften und Berufsverbände Klage gegen das gestrichene Weihnachtsgeld für Sachsens Beamte einlegen. Rund 32.000 Beamte im Freistaat müssen 2011 auf ihre Sonderzahlung verzichten.

Das Land will mit der Streichung rund 23 Millionen Euro einsparen. Als Grund bezeichnet es die wirtschaftliche Situation, die keine Weihnachtsgeldzahlung zulassen würde. Die Gewerkschaften sehen das jedoch anders. Der Freistaat hätte für das Jahr 2011 sogar eine gestiegene Konjunktur vorzuweisen. Demzufolge sei die Streichung der Sonderzahlung nicht notwendig gewesen.

Markus Schlimbach, Vizevorsitzender vom DGB Sachsen, betonte, dass die Beamten als „Sparschweine“ für das Land missbraucht werden. Eine Kürzung des Weihnachtsgeldes ist zudem mit Geldeinbußen verbunden. Somit können beispielsweise Polizisten rund 1.000 Euro weniger Beamtenbesoldung im Dezember erhalten als ihnen zustehen würde.

Gegen die Streichung der Sonderzahlung können Beamte bis Ende des Jahres 2011 Widerspruch einlegen und ihr Weihnachtsgeld einfordern. Musterklagen und Musterbriefe werden in Kürze veröffentlicht.

Quelle: mdr.de

Siehe auch:

Weihnachtsgeld soll für Bundesbeamte ab 2012 gezahlt werden