Beamte, Soldaten und Richter des Bundes sollen den seit 2006 nicht gewährten Teil ihres Weihnachtsgeldes ab 01. Januar 2012 in ihre monatliche Beamtenbesoldung einkalkuliert bekommen. Das geht aus einem von CDU/CSU und FDP vorgelegten Gesetz zur Wiedergewährung der Sonderzahlung hervor.

Das Weihnachtsgeld wurde ab 1994 bis 2003 schrittweise auf 84 Prozent der monatlichen Besoldung abgesenkt, dann im Jahre 2004 nochmals auf 60 Prozent. Durch das eingeführte Haushaltsbegleitgesetz im Jahre 2006 wurde festgelegt, dass die Sonderzahlung für Beamte, Soldaten und Richter im Bund in ihrer Hälfte fünf Jahre lang bis zum Jahr 2011 nicht ausgezahlt werden sollte. Im Jahre 2009 wurde das Dienstrechtsneuordnungsgesetz eingeführt, bei welchem die Sonderzahlung wiederum anteilig in die monatliche Beamtenbesoldung umgelegt werden sollte. Im Jahre 2009 wurde das Dienstrechtsneuordnungsgesetz eingeführt, bei welchem die Sonderzahlung wiederum anteilig in die monatliche Beamtenbesoldung umgelegt werden sollte.

Dies betraf jedoch nur die ausgezahlte Hälfte des Weihnachtsgeldes. Die andere einbehaltene Hälfte der Sonderzahlung aus den Jahren 2006 bis 2011 sollte ab 2011 ebenfalls in die monatliche Besoldung eingerechnet werden, jedoch hatte die schwarz-gelbe Koalition eine Einberechnung der anteiligen Sonderzahlung wegen der Einführung des Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 auf weitere vier Jahre verschoben. Dies hätte einen insgesamt andauernden Kürzungszeitraum von neun Jahren (2006 – 2015) ergeben.

Mit dem vorgelegten Gesetz zur Wiedergewährung der Sonderzahlung soll der Kürzungszeitraum auf sechs Jahre vermindert werden. Somit würden Beamte, Soldaten und Richter im Bund ab 01. Januar 2012 das seit 2006 nicht gewährte Weihnachtsgeld in ihre Beamtenbesoldung einberechnet bekommen. Dies würde mit einer Besoldungserhöhung von durchschnittlich 2,44 Prozent einhergehen.

Quelle: betrifft-gesetze.de


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