Laut einer Umfrage unter 8.800 Beschäftigten im Zeitraum Sommer 2014 bis Herbst 2015 gibt es eine ungleiche Verteilung der Jahressonderzahlung in Deutschland. Wird nach Tarifvertrag gezahlt, sind die Chancen am größten: Hier erhalten 72 Prozent der Beschäftigten Weihnachtsgeld. Sind die Arbeitgeber nicht tarifgebunden, können sich nur 42 Prozent der Befragten zum Jahresende über eine Sonderzahlung freuen. Auch bei Ost und West gibt es Unterschiede.
Große Unterschiede beim Weihnachtsgeld
Im Westen Deutschlands erhalten 56 Prozent der Befragten die Jahressonderzahlung, in den neuen Bundesländern sind es nur 40 Prozent. Auch beim Geschlecht zeigen sich Unterschiede: 50 Prozent, der Frauen, aber 56 Prozent Männer freuen sich über den Jahresbonus. Wer unbefristet arbeitet, ist ebenfalls besser gestellt (55 Prozent) als Beschäftigte mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag (45 Prozent). Leiharbeiter bekommen zu 49 Prozent Weihnachtsgeld. Dagegen sind Gewerkschaftsmitglieder mit 66 Prozent deutlich im Vorteil, im Vergleich dazu die Nichtmitglieder nur zu 51 Prozent.
Weihnachtsgeld: In den meisten Wirtschaftszweigen wird gezahlt
In fast allen Wirtschaftsbereichen sehen die Tarifverträge die Zahlung eines Weihnachtsgeldes vor. Die Berechnung erfolgt als Prozentsatz vom Monatseinkommen, wobei sich diese Prozentsätze seit Jahren kaum verändert haben. Fallen jedoch die jährlichen Tarifabschlüsse höher aus, steigen damit auch die tariflichen Jahresendboni. Hier liegen die Spannen von 1 Prozent in der Druckindustrie bis zu 2,4 Prozent im Versicherungswesen bis hin zu 5,1 Prozent bei der Papier verarbeitenden Industrie.
Jahresabschlussbonus: Monatseinkommen ist entscheidend
Das Weihnachtsgeld wird in der Regel an der Höhe des Monatseinkommens bemessen. Besonders hoch ist es im Bankgewerbe oder der Druckindustrie. Hier beträgt es oft in etwa ein Monatseinkommen, im Versicherungswesen sind es 80 Prozent des Monatseinkommens, beim Einzelhandel in den alten Bundesländern ca. 62,5 Prozent sowie im öffentlichen Dienst im Westen zwischen 60 und 90 Prozent. Dabei gibt es inzwischen eine Angleichung für die Beschäftigten in den ostdeutschen Bundesländern. Manche erhalten auch gar kein Weihnachtsgeld: die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe Ost und die Gebäudereiniger. Beamtinnen und Beamte erhalten Weihnachtsgeld nach Sonderreglungen der einzelnen Bundesländer.
Quelle: WSI
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