Der Berliner Senat hat am vergangenen Dienstag eine Hauptstadtzulage für den öffentlichen Dienst beschlossen. Somit würden nicht nur Tarifangestellte im öffentlichen Dienst die monatliche Zulage in Höhe von 150 Euro erhalten, sondern auch alle Berliner Beamten bis A 13.

Monatlicher Bonus für Beamte bis A 13

Die monatliche Bonuszahlung soll erstmals ab 01. November 2020 für alle Beamten bis A 13 gezahlt werden. Beamte, die über A 13 eingruppiert sind, sind von der Hauptstadtzulage ausgenommen. Gleiches gilt für die Tarifbeschäftigten in Berlin. Alle Beschäftigten über E 13 werden keine Berlinzulage erhalten. Dem Land wird die Zahlung der Hauptstadtzulage 240 Millionen Euro pro Jahr kosten.

Jobticket plus Barzulage

Wie der Senat angibt, sollen rund 90 Prozent aller Bediensteten in Berlin die Zulage erhalten können. Die monatlich 150 Euro können in Form eines Jobtickets plus Barzulage gezahlt werden. Für das Jobticket bleiben die angerechneten Beträge steuerfrei. Allerdings ist es kein Muss, sich für ein Jobticket zu entscheiden. Bisher sind in der Hauptstadt etwa 116.000 Personen im Landesdienst beschäftigt.

Ab 01. November 2020 wird erstmals ausgezahlt

Ab 01. November 2020 soll die Hauptstadtzulage zum ersten Mal ausgezahlt werden. Allerdings kann es zu Verzögerungen kommen, da die Zeit für die Umsetzung zu kurz sei, wie der Senat mitteilt. Allerdings gehe er davon aus, dass bis Ende des Jahres alle erforderlichen Schritte umgesetzt werden würden.

Ausschluss aus der Tarifgemeinschaft der Länder (TDL) denkbar

Die Einführung der Berlinzulage könnte zum Ausschluss aus der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) führen. Bisher sind alle Bundesländer bis auf Hessen in einem Bündnis zusammengeschlossen und verhandeln für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sämtliche Arbeitsregelungen und Entgelte. Durch die Einführung der Zulage hat die Hauptstadt sich im Alleingang fortbewegt, was zu Ärger bei den anderen Bundesländern führen könnte. Durch diesen Alleingang könne das Tarifbündnis geschwächt werden, was schließlich zum Ausschluss Berlins aus der Gemeinschaft führen kann. Dies würde bedeutet, dass die Hauptstadt wie vor einigen Jahren wieder selbstständig ihre Tarife, Arbeitsregeln und Entgelttabellen mit den Gewerkschaften aushandeln müsse.

Berliner Finanzverwaltung sieht Bonuszahlung kritisch

Die Berliner Finanzverwaltung sieht hingegen die Bonuszahlung kritisch, wie aus einem internen Papier hervorgeht. Grund sei der falsch gewählte Zeitpunkt. Viele Beschäftigte müssen zu Zeiten der Corona-Pandemie um ihren Arbeitsplatz fürchten, Millionen Arbeitnehmer sind in Kurzarbeit, es droht dem Staat eine schwere Rezession und die Arbeitslosenzahlen steigen rasant an. Eine Bonuszahlung jetzt einzuführen, sei aus Sicht der Finanzverwaltung alles andere als optimal.

Gemischte Gefühle seitens der Gewerkschaften

Die Gewerkschaften äußerten sich zur Einführung der Berlinzulage gemischt. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die Entscheidung des Senats. Der Berliner Beamtenbund (dbb) hingegen kritisiert die Vorgehensweise des Landes. Eine solche Aktion können zum Auschluss aus der TdL führen, was dann letztlich die Beschäftigten zu spüren bekommen würden.

Quelle: rbb24.de