Rund 1,7 Millionen Beamte aus verschiedenen Bundesländern erhalten im Jahr 2023 wegen der gestiegenen Kosten einen Mietzuschuss. Dabei werden die Zuschüsse je nach Bundesland an unterschiedlichen Terminen ausgezahlt.

Beamte in Baden-Württemberg erhalten bis zu 7.200 Euro

In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen wird als erstes der Mietzuschuss gezahlt. Der Familienzuschlag ist in den beiden Bundesländern zum 01. Dezember 2022 gestiegen. Wie Medien berichten, sollen Beamte in Baden-Württemberg rückwirkend für drei Jahre bis zu 7.200 Euro an Zuschuss erhalten. Die Höhe richtet sich insbesondere nach der Kinderzahl und dem Wohnort.

Beamte in NRW erhalten mitunter die höchsten Mietzuschüsse

Medien berichten zudem, dass Beamte in NRW mit einem Kind für 11 Monate rückwirkend bis zu 4.550 Euro erhalten können. Beamte, die zwei Kinder haben, können sogar bis zu 10.170 Euro an Mietzuschuss erhalten.

Andere Bundesländer ziehen nach

Auch in anderen Bundesländern macht man sich bereit, um seinen Staatsdienern einen Zuschuss zur Miete zu zahlen. So auch in Bayern. Allerdings wird hier noch über die genaue Höhe und das Auszahlungsdatum diskutiert. In Hessen wiederum wird der Zuschuss zum 1. April 2023 gezahlt werden, Berlin hingegen will die Bezüge zum 1. Dezember erhöhen, aber nicht rückwirkend wie in vielen anderen Bundesländern. Kurzum: Jedes Bundesland braut seine eigene Suppe.

Hintergrund der Zuschüsse ist ein Urteil

Warum es die erheblichen Nachzahlungen nun gibt, ist ganz einfach: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 wird nun nach zwei Jahren in vielen Bundesländern umgesetzt. Damals entschieden die Karlsruher Richter, dass der Familienzuschlag trotz der gestiegenen Mietkosten zu gering angehoben wurde. Die Bundesländern hätten die steigenden Wohnkosten mit im Familienzuschlag berücksichtigen müssen. Die Alimentation der Länder sei also schlichtweg zu gering. 

Kritik kommt vom Bund der Steuerzahler

Der Bund der Steuerzahler übt scharfe Kritik an der Erhöhung. Immerhin müssten die Steuerzahler nun für diese Mehrausgaben aufkommen. Markus Berkenkopf, Experte für Kommunalhaushalte beim Bund der Steuerzahler in NRW, erklärte gegenüber Medien:

"Die Erhöhung ist nicht nachvollziehbar. Der Eindruck entsteht, dass Lohn-Entscheidungen besonders positiv ausfallen, wenn die Entscheider selbst davon betroffen sind."