Gemäß dem Papier für den CDU-Bundesfachausschuss sollen Beamte unter 30 Jahren ab 2030 in die Deutsche Rentenversicherung integriert werden. Zudem soll eine Anpassung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung durchgeführt werden und sich die Beitragsbemessungsgrenzen erhöhen. Bisher gibt es noch kein Einvernehmen über die Vorschläge. Eine Beratung des Fachausschusses soll am 30. November 2020 stattfinden.
Rentenbeiträge für Beamte verpflichtend
Ab 2030 soll es laut dem Papier für Beamte, Politiker und Selbstständige unter 30 Jahren eine Pflicht geben, in die Rentenversicherung einzuzahlen. Dazu sollen auch Beamte gehören, die erst noch in das Beamtentum berufen werden. Alle Beamten, die älter als 30 Jahre sind, sollen jedoch in ihren bisherigen Versorgungswerken verbleiben.
Beitragsbemessungsgrenze soll steigen
Die Beitragsbemessungsgrenze soll ebenso steigen. Diese liegt aktuell bei 6.900 Euro in Westdeutschland und 6.450 Euro in Ostdeutschland. Künftig soll die Beitragsbemessungsgrenze über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg so steigen, dass auf das gesamte Gehalt Rentenbeiträge gezahlt werden müssen.
Höheres Renteneintrittsalter
Künftig sollen Anreize geschaffen werden, um ein höheres Renteneintrittsalter zu erreichen. Dazu sei ein höherer Rentenzuschlag anberaumt, sofern dieser "versicherungsmathematisch darstellbar ist". Hinzuverdienstgrenzen sollen zudem vereinfacht werden. Die Regelaltersgrenze soll ab 2030 auf eine Regelversicherungszeit umgestellt werden. Dies bedeutet, dass ab 2030 Bürger 45 Jahre Versicherungszeit vorweisen müssen, um abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Die Versicherungszeit soll dann stets an die Lebenserwartung angepasst werden.
Quelle: faz.net