Nicht genommene Urlaubstage können von Beamten dann finanziell ausgeglichen werden, wenn diese aufgrund wichtiger Gründe wie Krankheit oder Dienstunfähigkeit nicht genommen werden konnten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier in seinem kürzlich entschiedenen Urteil (Az:1 K 1550/10TR). Grund für das Urteil der Richter war eine klagende Rechtsreferendarin, die wegen ihrer Ausbildungsphase zehn Tage Jahresurlaub nicht nehmen konnte. Sie forderte einen finanziellen Ausgleich für die nicht angetretenen Urlaubstage.

Das Gericht entschied jedoch zugunsten des Dienstherrn, der ihr nun keinen finanziellen Ausgleich zahlen muss. Gemäß den Richtern hätte die Rechtsreferendarin ihren Jahresurlaub antreten können. Eine Ausbildungsphase sei kein wichtiger Grund, um einen Urlaub finanziell ausgleichen zu müssen.

Quelle: focus.de

Siehe auch:

Beamte können Jahresurlaub finanziell ausgleichen