Pensionierte Beamte erhalten auch im Jahr 2017 ein Weihnachtsgeld Die Höhe der Sonderzahlung ist jedoch vom Bundesland abhängig.

Die Höhe der Sonderzahlung für das Jahr 2017 finden Sie in der "Übersicht Weihnachtsgeld 2017".

CHRONIK: Weihnachtsgeld im Jahr 2015

Folgende Übersicht zeigt, welche Beamte in welchen Bundesländern wie viel Weihnachtsgeld 2015 voraussichtlich erhalten werden.

In allen restlichen Bundesländern gehen die pensionierten Beamten voraussichtlich leer aus. Für viele Arbeitnehmer stellt die Weihnachtsgeldzahlung an Beamte im Ruhestand eine Ungerechtigkeit dar, da sie im Rentenalter selbst keine Sonderzahlung erhalten würden.

Der Bund der Steuerzahler empfindet die Zahlung der Sonderleistung für pensionierte Beamte ebenso als nicht rechtens in dem Sinne, dass dadurch viele Mehrausgaben geschürt werden würden, die eigentlich hätten vermieden werden können oder für andere Zwecke eingesetzt werden könnten. Gerade Länder mit teilweise erheblichen Schulden müssten, gemäß dem Bund der Steuerzahler, ihre Zahlung von Weihnachtsgeld an Beamte in Pension überdenken.

Im Nachfolgenden ist die Höhe der Sonderzahlung für Beamte und Versorgungsempfänger für das Jahr 2015 aufgelistet. Der Stand basiert dabei auf Januar 2015. Kinderbezogene Anteile sind nicht ausgewiesen und einberechnet. Verbliebene Regelungen zum Urlaubsgeld sind mit aufgeführt.

Sonderzahlung Beamte 2015: Übersicht Weihnachtsgeld alle Bundesländer

Bund

Beim Bund ist die Sonderzahlung in das Grundgehalt in Höhe von 5 Prozent der Monatsbesoldung integriert. Beamte in den Besoldungsgruppen bis A 8 erhalten zusätzlich 10,42 Euro. Versorgungsempfänger und pensionierte Beamte erhalten eine Sonderzahlung für das Jahr 2015 in Höhe von 4,17 Prozent der Monatsbezüge.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist die Sonderzahlung in die Besoldung pro Monat einkalkuliert. Beamte erhalten 4,17 Prozent der monatlichen Dienstbezüge und der Anwärtervergütung. Versorgungsempfänger erhalten 2,5 Prozent an Weihnachtsgeld, welches ebenso in die monatlichen Bezüge integriert ist.

Bayern

Beamte in Bayern erhalten für 2015 ebenso ein Weihnachtsgeld. Die Sonderzahlung wird für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 11 und für Beamtenanwärter sowie für Empfänger der Unterhaltsbeihilfe in Höhe von 70 Prozent gezahlt. Beamte der Besoldungsgruppe A 12 erhalten 65 Prozent von 1 / 12 der für das Kalenderjahr zustehenden Bezüge. Des Weiteren werden 84,29 Prozent des Familienzuschlags gewährt, welche mit den Dezemberbezügen ausgezahlt werden. Besoldungsanwärter und Dienstanfänger in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 erhalten 8,33 Euro monatlich als Erhöhungsbeitrag. Versorgungsempfänger bis zur Besoldungsgruppe A 11 erhalten eine Sonderzahlung zu 60 Prozent der monatlichen Bezüge. Versorgungsempfänger ab der Besoldungsgruppe A 12 hingegen 56 Prozent.

Berlin

In Berlin erhalten Beamte für das Jahr 2015 ein Weihnachtsgeld in Höhe von 640 Euro. Beamtenanwärter hingegen erhalten 200 Euro. Die Sonderzahlung wird mit den Dezemberbezügen ausgezahlt. Versorgungsempfänger erhalten 320 Euro.

Brandenburg

In Brandenburg erhalten Beamte ein Weihnachtsgeld, welches in das monatliche Grundgehalt einkalkuliert wird. Somit erhalten Beamte im aktiven Dienst 21 Euro pro Monat, Beamtenanwärter 10 Euro. Versorgungsempfänger und pensionierte Beamte erhalten für das Jahr 2015 kein Weihnachtsgeld.

Bremen

Beamte in Bremen bis zur Besoldungsgruppe A 8 erhalten ein Weihnachtsgeld in Höhe von 840 Euro, welches mit den Bezügen im Dezember ausgezahlt wird. Beamte in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 11 erhalten eine Sonderzahlung in Höhe von 710 Euro. Versorgungsempfänger erhalten keine Sonderzahlung für das Jahr 2015. Beamte, deren erstmaliger Anspruch auf Weihnachtsgeld nach dem 31. Dezember 2005 ist, erhalten 3 Jahre keine Sonderzahlung.

Hamburg

In Hamburg wird die Sonderzahlung für das Jahr 2015 in das Grundgehalt eingerechnet. Beamte in den Besoldungsordnungen A, R, W und C erhalten ein Weihnachtsgeld in Höhe von 1.000 Euro. Beamtenanwärter erhalten 300 Euro als Sonderzahlung. Beamte in den Besoldungsgruppen A 4 bis A 8 erhalten zusätzlich ein Urlaubsgeld in Höhe von 400 Euro, welches ebenso in das Grundgehalt integriert wird. Versorgungsempfänger in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 12 und C 1 können mit einer Sonderzahlung in Höhe von 500 Euro rechnen, wobei diese in das Ruhegehalt monatlich integriert wird.

Hessen

Beamte in Hessen erhalten als Sonderzahlung 5 Prozent ihres monatlichen Bezuges. Die Auszahlung erfolgt somit monatlich. Versorgungsempfänger erhalten 2,66 Prozent ihrer monatlichen Versorgungsbezüge. Beamte in den Besoldungsgruppen bis A 8 erhalten zudem ein Urlaubsgeld in Höhe von 166,17 Euro, welches im Juli ausgezahlt wird.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern erhalten Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 9 und Beamtenanwärter 40,228 Prozent ihrer Bezüge als Sonderzahlung. Beamte in den Besoldungsgruppen A 10 bis A 12 und C 1 erhalten 35,251 Prozent. Alle übrige Besoldungsgruppen erhalten ein Weihnachtsgeld in Höhe von 31,104 Prozent eines monatlichen Dienstbezuges. Die Auszahlung erfolgt mit den Dezemberbezügen. Das Gleiche gilt für Versorgungsempfänger.

Niedersachsen

Beamte in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 erhalten ein Weihnachtsgeld in Höhe von 420 Euro. Die Sonderzahlung wird mit den Bezügen im Dezember ausgezahlt. Versorgungsempfänger erhalten indes kein Weihnachtsgeld für das Jahr 2015.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen erhalten Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 6 ein Weihnachtsgeld in Höhe von 60 Prozent ihrer Bezüge. Beamte in den Besoldungsgruppen A 7 bis A 8 und Beamtenanwärter erhalten 45 Prozent eines Monatsbezuges. Beamte ab der Besoldungsgruppe A 9 können mit einer Sonderzahlung in Höhe von 30 Prozent rechnen. Das Weihnachtsgeld für das Jahr 2015 wird mit den Dezemberbezügen ausgezahlt. Versorgungsempfänger erhalten bis zur Besoldungsgruppe A 6 eine Sonderzahlung von 60 Prozent, von A 7 bis A 8 39 Prozent und ab der Besoldungsgruppe A 9 22 Prozent.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz erhalten Beamte eine Sonderzahlung in Höhe von 41,7 Prozent eines Monatsbezuges, welche in das Grundgehalt integriert wird. Das Gleiche gilt für Versorgungsempfänger.

Saarland

Beamte im Saarland erhalten ebenso eine Sonderzahlung, welche in das Grundgehalt pro Monat einberechnet wird. Für die Besoldungsgruppen bis A 10 wird ein Weihnachtsgeld von 1.000 Euro gezahlt. Beamte in den Besoldungsgruppen ab A 11, B, C, R und W erhalten eine Sonderzahlung in Höhe von 800 Euro. Beamte im Vorbereitungsdienst und Beamte mit Bezug von Waisengeld erhalten 285 Euro. Des Weiteren wird ein Urlaubsgeld in das Grundgehalt bis zur Besoldungsgruppe A 8 in Höhe von 165 Euro integriert. Versorgungsempfänger in den Besoldungsgruppen bis A 10 erhalten die Sonderzahlung in Höhe von 500 Euro. Ab der Besoldungsgruppe A 11 wird ein Weihnachtsgeld in Höhe von 400 Euro gezahlt.

Sachsen

Beamte in Sachsen erhalten keine Sonderzahlung. Das Gleiche gilt für Versorgungsempfänger.

Sachsen-Anhalt

Beamte in Sachsen-Anhalt in den Besoldungsgruppen bis A 8 erhalten eine Sonderzahlung in Höhe von 120 Euro. Diese wird mit den Bezügen im Dezember ausgezahlt. Versorgungsempfänger erhalten kein Weihnachtsgeld.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein erhalten Beamte in den Besoldungsgruppen bis A 10 eine Sonderzahlung in Höhe von 660 Euro. Die Auszahlung erfolgt mit den Dezemberbezügen. Versorgungsempfänger erhalten bis zu den Besoldungsgruppen A 10 ein Weihnachtsgeld in Höhe von 330 Euro. Hinterbliebene erhalten eine Sonderzahlung in Höhe von 200 Euro und Waisen von 50 Euro.

Thüringen

Beamte in Thüringen erhalten für das Jahr 2015 ein Weihnachtsgeld in Höhe von 0,84 bis 3,75 Prozent, welches in das Grundgehalt einkalkuliert wird. Die Höhe bestimmt sich nach der Besoldungsgruppe.