Gemäß dem Vierten Versorgungsbericht der Bundesregierung erhalten Beamte im Bund im einfachen bzw. mittleren Dienst durchschnittlich 1.750 Euro Pension pro Monat. Beamte im gehobenen Dienst können sich über eine durchschnittliche Pension von 2.590 Euro freuen. Beamte im höheren Dienst erhalten die höchste Pension mit durchschnittlich 3.870 Euro monatlich.
Insgesamt macht dies gemäß den Angaben der Bundesregierung eine Durchschnittspension von 2.520 Euro pro Monat aus, die Beamte im Bund nach Eintritt in den Ruhestand erhalten. Im Regelfall erhalten Beamte eine Pensionshöhe zwischen 72,2 und 72,6 Prozent der Beamtenbesoldung des letzten Beschäftigungsjahres, sofern sie 40 Dienstjahre erreicht haben. Die Pensionshöhe wird dabei mittels der Bruttobezüge bestimmt.
Beamte, die vor dem regulären Pensionseintritt dienstunfähig werden, erhalten im Regelfall eine Mindestversorgung. Diese beträgt aktuell für Beamte im Bund 1.433 Euro monatlich. Für Beamte der Länder kann dieser Betrag aufgrund der Föderalismusreform aus dem Jahre 2006 variieren.
Im Gegensatz dazu erhalten Eckrentner eine durchschnittliche Rente von 1.263 Euro. Als Eckrentner werden diejenigen Rentner bezeichnet, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und mindestens 45 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Tabelle: Pensionsübersicht Beamte, Berufsoldaten
Anhand der Daten lässt sich ablesen, dass Rentner, die eine gesetzliche Rente im Ruhestand erhalten, weniger Geld monatlich zur Verfügung haben. Der Beamtenbund warnt jedoch, dies zu pauschalisieren, da oftmals zur gesetzlichen Rente noch eine Betriebsrente oder Beträge aus einer Zusatzversorgung für Angestellte im öffentlichen Dienst hinzukämen.
Für Beamte, die Vollpensionäre sind, gelten diese Arten der zusätzlichen Renten nicht.
Zudem muss beachtet werden, dass Beamte oftmals ein höheres Qualifikationsniveau vorweisen können. Zwei Drittel der Staatsdiener hat mindestens einen Fachhochschulabschluss. Bei den Rentnern liegt der Durchschnitt bei Mini-Jobbern und Langzeitarbeitslosen.
Im Bereich Steuern sind Rentner klar im Vorteil. Die gesetzliche Rente wird bisher nur zum Teil besteuert. Beamte müssen ihre Pension voll besteuern lassen. Weiterhin haben Rentner höhere Steuerfreibeträge als Beamte.
Wegen der Einstellungswelle von Beamten in den 1960er und 70er Jahren wird in den nächsten Jahren bis 2030 eine Pensionswelle die öffentlichen Haushalte von Bund, Länder und Kommunen deutlich belasten.
Dies bedeutet, dass die Ausgaben für die Sicherstellung der Versorgung der Beamten explodieren werden. Prognosen zufolge, sollen bis zum Jahre 2050 zwischen 82 und 150 Milliarden Euro für die Pension von Beamten ausgegeben werden.
Quelle: bmi.bund.de