Wie das Finanzministerium in Rheinland-Pfalz mitteilte, soll der Pensionsfonds für die Altersversorgung der rund 45.000 Landesbeamten nach 21 Jahren abgeschafft werden. Die Pensionen sollen künftig aus dem Haushaltsbudget finanziert werden. Zudem soll die Vermögensverwaltungsfirma PLP Management GmbH & Co KG ebenso aufgelöst werden, die mit dem 5,65 Milliarden schweren Pensionsfonds und mit einem Anleihenwert von 800 Millionen Euro verbunden ist.
Land setzt Gerichtsurteil durch
Damit setzt die Landesregierung die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Koblenz (VGH) um, welches die Zuweisung der Mittel für den Pensionsfonds, den jährlichen Geldüberträgen des Landeshaushalts an den Pensionsfonds, die als Investitionsausgaben bezeichnet wurden, zum Teil für verfassungswidrig erklärt hat. Durch die Übertragung der Investitionsausgaben an den Pensionsfonds konnte sich der Spielraum für neue Kredite des Landes vergrößern.
Das Gericht erklärte, dass das Land die zugewiesenen Mittel auch hätte rückabwickeln können. Allerdings entschied sich das Land für eine Neuregelung, um dadurch mehr Transparenz und zu schaffen.
Neues Gesetz soll nach Sommerpause verabschiedet werden
Die Neuordnung des Systems als Gesetzesgrundlage wird nach dem Beschluss im Ministerrat dem Landtag zugeleitet. Nach der Sommerpause soll dann das neue Gesetz verabschiedet werden. Die Pensionen werden wie bisher weitergezahlt. Künftig sollen die Ausgaben unter anderem mittels der "Kanther-Rücklage", die nach dem früheren Bundesinnenminister Manfred Kanther benannt ist und ein Gesamtvolumen von 467 Millionen Euro aufweist, abgedeckt werden.
Im Jahr 2015 hatte das Land durch die Pensionszahlungen Ausgaben in Höhe von 1,8 Milliarden Euro. Im Jahr 2020 sollen die Augaben dann auf 2,3 Milliarden Euro steigen.