Am 18. Februar 2016 fand in Potsdam eine gemeinsame Tagung der Bundestarifkommission, des Bundesvorstands und der Grundsatzkommission für Besoldung und Versorgung statt. Dabei hat der dbb seine Forderungen bezüglich der Einkommenserhöhungen in Bund und Kommunen festgelegt. Der dbb betonte hierbei die Bedeutung des öffentlichen Dienstes und erwähnte nicht nur die qualitativ hochwertige Alltagsarbeit , sondern auch die derzeit dringend benötigte Integrationsarbeit, die in allen öffentlichen Bereichen geleistet wird.
Das heißt, dass der politische Leitsatz „Wir schaffen das“ gerade im öffentlichen Dienst umgesetzt wird. Damit diese Qualität auch künftig gewährleistet werden kann, müssen attraktive Arbeitsplätze geschaffen und erhalten werden. Dafür bedarf es einer besseren Entlohnung für die Beschäftigten.
Entgeltordnung modernisieren
Das TVöD- System existiert zwar schon seit zehn Jahren, es orientiert sich aber noch immer am alten Bundesangestelltentarif. Die Entgeltordnung müsse daher modernisiert werden, sonst könnten keine neuen Beschäftigten mit guter Ausbildung eingestellt werden. Besonders deutlich wird das im öffentlichen Gesundheitsdienst wo es schon länger einen großen Personalmangel gibt.
Argumentiert wird auch damit, dass die vollen Staatskassen auch dem öffentlichen Dienst zu verdanken sind. Denn es sind die stabilen Leistungen, die den Wirtschaftsstandort Deutschland sichern. Der öffentliche Dienst sollte mehr Anteil daran haben, als nur einen Inflationsausgleich.
Gerade bei den jungen und gut ausgebildeten Arbeitskräften ist der öffentliche Dienst noch zu nachlässig, denn es gibt keinen realen Wettbewerb mit der freien Wirtschaft. Der öffentliche Dienst muss daher bewusst auf die Nachwuchsförderung setzen.
Reisekosten übernehmen, Übernahme sichern
Die konkreten Forderungen des dbb beziehen sich auf generelle lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um 6%.
Zudem sollen alle Auszubildenden- und Praktikantenentgelte um 100 Euro pro Monat erhöht werden, die Auszubildenden zudem unbefristet übernommen werden. Wenn ein Auszubildender Reisekosten aufbringen bzw. zu überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen anreisen muss, sollten diese komplett übernommen werden. Der öffentliche Dienst soll also alle Reisekosten übernehmen. Die Gesamtlaufzeit des Vertrags darf 12 Monate nicht unterschreiten.
Zusätzlich werden soziale Zugeständnisse fällig. So sollen sachgrundlose Befristungen ausgeschlossen und Altersteilzeitregelungen verlängert werden.
Für die Feuerwehrleute an Flughäfen wird ein Gesundheitsschutz angestrebt. Die Übernahme von Beamten sowie von Versorgungsempfängern muss gewährleistet sein.