Die Einigung in der Einkommensrunde 2017 für die Beschäftigten der Länder ist erreicht. Die erfolgreichen Verhandlungen seien, so der dbb-Verhandlungsführer, eine gute Balance zwischen materiellen und schwierigen strukturellen Fragen.

Nachhaltige Verbesserungen für die Beschäftigten

Ab dem 1.Januar 2017 wird es eine Erhöhung der Gehälter von 2 Prozent, ab dem 1. August 2018 ab 2,35 Prozent geben. Zudem gibt es einen Mindestbetrag von 75 Euro sowie eine Erweiterung der Erfahrungsstufe 6 auf alle Entgeltgruppen. Mit diesen Maßnahmen haben die Gewerkschaften starke Verbesserungen erreicht. Diese betreffen nicht nur das Plus bei den Gehältern für die Beschäftigten, sondern sind auch für die Attraktivität der Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst von Vorteil. Denn dadurch verspricht man sich auch Impulse bei der Fachkräftegewinnung und der Konkurrenzfähigkeit gegenüber der freien Wirtschaft.

Weiterentwicklung bei strukturellen Themen

Einen wesentlichen Schritt nach vorn gibt es auch bei den Entgeltordnungen. Hier wurde eine Prozessvereinbarung beschlossen, die festlegt, wie es weitergeht mit der Entwicklung der Entgeltordnung im Bereich der Länder. Dies sei ein deutlicher Schritt in Richtung Modernisierung des öffentlichen Dienstes, so der dbb-Verhandlungsführer. Fragen zur Eingruppierung und Wertigkeit der Tätigkeiten würden so nicht in Vergessenheit geraten.

Übertragung der Ergebnisse auf die Beamten

Willi Russ hob ebenfalls hervor, dass die zeitnahe und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten sowie Versorgungsempfänger der Länder und Kommunen eine wesentliche Maßnahme sei, die nun folgen müsse. Sechs Bundesländer haben schon angekündigt, dass sie das umsetzen werden. Denn der Abschluss der Einkommensrunde 2017 sei erst erreicht, wenn alle Länder das Ergebnis auf die betroffenen Beschäftigten übertragen hätten.

Vorläufige Entgelttabellen:

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