Gemäß der Sitzung des Senats vom 5. November 2019 soll das Ernennungsverfahren von Beamten der Hauptverwaltung in Berlin verkürzt werden. Dabei sollen die Befugnisse zur Ernennung auf die entsprechende Senatsverwaltung übertragen werden.

Die jeweilige Senatsverwaltung darf daraus folgend künftig in einzelnen Fällen Beamte auf Probe ernennen, sofern dies erforderlich sein sollte. Bisher obliegt das Ernennungsverfahren bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Als Grundlage wird die Anordnung vom 9. Juni 2015 ist § 12 Absatz 1 LBG herangezogen. Grundsätzlich ist der Senat für die Ernennung von Beamten in der Hauptverwaltung zuständig. Dieser darf jedoch das Ernennungsverfahren auf andere Mitglieder oder Stellen übertragen.

Quelle: berlin.de