Beamte, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, erhalten trotz Anordnung zur Quarantäne weiterhin ihre Besoldung. Anders als bei Angestellten: Sie erhalten kein Gehalt, sofern sie in Quarantäne gehen müssen und ungeimpft sind.
Beamte müssen in Home-Office
Beamte, die eine Quarantäne-Anordnung erhalten haben, müssen keinen Ausfall der Besoldung befürchten, aber im Home-Office weiterarbeiten. Dabei kann es sein, dass sie auch andere Aufgaben vorübergehend übernehmen müssen, um im Home-Office tätig sein zu können, wie das saarländische Innenministerium erklärte. Zudem könnten Staatsdiener auch ihre Überstunden in Quarantäne abbauen.
Aussetzung der Besoldung möglich
Die Beamtenbesoldung kann jedoch im Einzelfall ausgesetzt werden, zum Beispiel dann, wenn dem Beamten nachgewiesen werden kann, dass er sich vorsätzlich mit einer mit dem Coronavirus infizierten Person getroffen hat.
So teilt das Land Thüringen mit:
"Allerdings kann ein Verschulden der Beamtin oder des Beamten vorliegen, wenn ein weiteres risikoreiches Verhalten hinzukommt – zum Beispiel durch Reisen in ein Corona-Hochrisikogebiet ohne triftigen Grund."
Uneinigkeit bei Lehrkräften
Einen besonderen Spagat müssen Schuldirektorinnen und -direktoren leisten. Wohingegen sie verbeamtete Lehrkräfte weiterhin besolden können und diese im Home-Office beschäftigen können, müssen angestellte Lehrerinnen und Lehrer zuhause bleiben und werden nicht vergütet.
Uschi Kruse von der GEW Sachsen kritisiert:
"Wenn wir in den nächsten Tagen keine Signale bekommen, dann werden wir schon darauf dringen, dass da einheitlich gehandelt wird, und die Einheitlichkeit kann eben nur sein, dass man bei Tarifbeschäftigten trotzdem fortzahlt."
Was ist nun gerecht und was ungerecht?
Es ist nicht so, dass Beamte, wenn sie in Quarantäne gehen müssen, nichts tun müssen. Sie müssen dann, wenn möglich, andere Aufgaben übernehmen. Bei Angestellten ist dies häufig nicht der Fall. Sie gehen in Quarantäne und arbeiten nicht. Beamte werden weiterhin besoldet, Angestellte eben nicht. Gefordert wird nun eine Angleichung: Entweder werden beide Statusgruppen weiterhin vergütet und werden beide im Home-Office beschäftigt oder aber es werden beide eben nicht vergütet. Eine Beschäftigung im Home-Office würde dann im Falle der Nichtvergütung wegfallen.