Der Familienzuschlag gehört als familienbezogener Bestandteil zur Besoldung und wird zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt. Es wird in der Regel zwischen zwei Stufen unterschieden. Stufe 1 ist verheirateten Beamten oder Beamten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft vorbehalten, Stufe 2 hingegen für Beamte mit Kindern. Der Familienzuschlag ist als soziale Komponente zu verstehen, die sich in der Höhe nach der Zahl der kindergeldberechtigten Kinder und dem Familienstand orientiert. Im Länderbereich wurde der Familienzuschlag stark umstrukturiert. Der Verheiratetenzuschlag fiel weg, dafür trat an dessen Stelle der Kinderzuschlag.

Archivierung der Familienzuschlag Tabellen

Jahr 2018 Jahr 2020 Jahr 2021/ 2022