Erst vor wenigen Tagen wurde ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe veröffentlicht, bei dem die Richterbesoldung in Berlin im Zeitraum von 2009 bis 2015 als verfassungswidrig erklärt wurde. Die Begründung der Karlsruher Richter lautete: Die Beamtenbesoldung sei in ihrer Höhe für einen amtsangemessenen Lebensunterhalt nicht ausreichend. Nun liegen drei Klagen im Saarland vor: Zwei von Richtern und eine eines Finanzbeamten mit gleicher Forderung. Wird die Besoldung nun auch im Saarland gekippt?

Drei Klagen, die das Besoldungssystem kippen könnten

Es gehe zwar nur um die Besoldungsgruppen A 11, R 1 und R 2, allerdings müsse die Landesregierung bei einem Urteil zugunsten der Kläger das gesamte Besoldungssystem abändern, damit die Besoldungsunterschiede zwischen den Besoldungsgruppen nicht zu groß werden. Die Klagen der Beamten wurden von den Verwaltungsgerichten dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Seitdem heißt es für Richter und Landesbeamten hoffen. Ein genauer Entscheidungstermin ist noch nicht anberaumt. Allerdings stehen die Chancen auf eine Anpassung der Besoldung nicht schlecht, wenn man das positive Ergebnis in Berlin heranzieht.

Um welche Besoldung geht es?

Bei den Klagen geht es um folgende Besoldungsgruppen und Jahre:

  • A 11: 2011 bis 2016
  • R 1: 2012 bis 2013
  • R 2: 2013 bis 2016

Höhe der Beamtenbesoldung für die Besoldungsgruppen A 11 und R 1

  • Besoldung A11: 3.274 € - 4.327 €
  • Besoldung R 1: 4.204 € - 6.767 €

Bezüge einer Grundschullehrerin ebenso zu niedrig

Gemäß den Berechnungen von Ewald Linn, Chef des Deutschen Beamtenbundes (dbb) Saarland, hat beispielsweise eine verbeamtete Grundschullehrerin in Saarland seit 2011 bis 2020 rund 13.000 Euro weniger verdient als eine angestellte Kollegin im Landesdienst. Viele Beamte hoffen nun, dass das Bundesverfassungsgericht ähnlich wie in Berlin entscheidet. Damit würde die Besoldung um einiges angehoben werden.

Was ist eine amtsangemessene Besoldung?

Diese Frage ist das Bundesverfassungsgericht 2015 nachgegangen, als es ein Prüfschema erstellte. Bei diesem Prüfschema wird die Besoldung mit drei Kriterien verglichen:

  1. mit den Gehältern aus dem öffentlichen Dienst
  2. mit den allgemeinen Löhnen
  3. mit den Verbraucherpreisen

Zudem prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Besoldung zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen und auch der untersten Besoldungsgruppe zum Grundsicherungsniveau ausreichend ist. Des Weiteren wird geprüft, wie sich der Abstand zur Bundesbesoldung und zu den anderen Landesbesoldungen der einzelnen Bundesländer entwickelt sowie die Attraktivität des Berufes.

All diese Kriterien wurden in dem Prüfschema eingearbeitet, die nun Anwendung finden werden.

Was ist, wenn die Besoldung zu gering ist?

Sollte sich bei der Prüfung der Besoldungshöhe herausstellen, dass die Richterbesoldung zu gering ist, so wird das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob diese trotzdem ausnahmsweise so hingenommen werden kann. Ein Grund für die Befürwortung wäre ein Haushaltsdefizit des Landes. Nicht nur ein Beamter hat Anspruch auf eine amtsangemesse Besoldung, sondern auch die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse, die beachtet werden muss. Es stehen somit praktisch zwei gegensätzliche Forderungen im Raum: eine höhere Besoldung und die Beachtung der Schuldenbremse. Hier wiegen die Richter nun ab, welche der Forderungen mehr Beachtung geschenkt werden muss.

Verwaltungsgericht Saarlouis entschied zugunsten der Richter

Das Verwaltungsgericht Saarlouis entschied bereits 2018 zugunsten der Richter. Auch eine angespannte Lage im Haushalt des Landes rechtfertige keine zu geringe Besoldung der Richter, so das Verwaltungsgericht. Sollten die Karlsruher Richter dieser Enstcheidung folgen, so müsste das Land allen Beamten, die eine amtsangemessene Besoldung gefordert hatten, für etliche Jahre diese nachzahlen und zudem die aktuelle Besoldung anheben.

Quelle: Saarbrücker Zeitung

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