Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte Ende November 2021 entschieden, dass Beamte in Hessen zu niedrig besoldet werden. Der Abstand der unteren Besoldungsgruppen zur Grundsicherung sei viel zu gering. Nun fordert der Deutsche Beamtenbund (dbb) das Land auf, das Urteil umzusetzen. Prognosen zufolge, würde die Umsetzung dem Land Hessen etwa drei Milliarden Euro pro Jahr mehr kosten.
Der hessische Landtag muss korrigieren
Die Korrektur der Besoldung muss vom hessischen Landtag vorgenommen werden, da dieser für die Beamtenbesoldung zuständig ist. Nach Berechnungen der Gewerkschaft dbb würde diese Korrektur dem Land pro Jahr etwa drei Milliarden Euro kosten. Dies entspricht in etwa ein Zehntel des Landesetats.
Wie kam es zu dieser niedrigen Beamtenbesoldung?
Im Jahr 2015 wurde der Grundstein gelegt, in dem die schwarz-grüne Koalition den Beamtinnen und Beamten eine Nullrunde auferlegte. Statt im folgenden Jahr die Besoldung entsprechend in ihrer Höhe anzupassen, wurde sie lediglich um einen Prozent angehoben. Dadurch hinkten die Beamten im Land anderen Bundesländern hinterher. Zudem war dadurch der Abstand der niedrigen Besoldungsgruppen zur Grundsicherung zu gering geworden. betroffene Beamte zogen mit Unterstützung des dbb vor Gericht.
Landesregierung stellt eine Milliarde Euro in Aussicht
Klar ist, die Besoldung muss angehoben werden. Doch auf einmal drei Milliarden Euro aufzubringen, ist für die Landesregierung in Hessen schwierig. Sie will erst einmal eine Milliarde Euro für die Besoldung bereitstellen, wie der dbb berichtet. Der Gewerkschaft ist klar, dass eine Anpassung in Stufen erfolgen muss, weshalb die Bereitstellung von wenigstens einer Milliarde Euro bereits als ein "Zeichen guten Willens seitens der Politik" gesehen wird.
Erfolgt die erste Anpassung 2022?
Neben dem guten Willen fordert die Gewerkschaft nun die Landesregierung auf, auch Taten folgen zu lassen. So soll - wenn es nach dem dbb ginge - die Beamtenbesoldung bereits 2022 erstmals wesentlich angehoben werden.
Der VGH hatte vorgerechnet, dass der Mindestabstand zur Grundsicherung bis zur Besoldungsgruppe A 10, Erfahrungsstufe 1 nicht eingehalten werde. Dies bedeutet, dass Beamten in sechs Besoldungsgruppen von einer zu geringen Besoldung betroffen sind.