In Niedersachsen soll das Tarifergebnis aus dem öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) umgesetzt werden. Damit steigt die Besoldung der Beamtinnen und Beamten ab 01.12.2022 um 2,8 Prozent. Weitere Besoldungskomponenten wie das Weihnachtsgeld und der Familienzuschlag werden ebenfalls angehoben.
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Besoldung und Bestandteile werden angehoben
Die Niedersächsische Landesregierung leitet Gesetzgebungsverfahren ein, die sich mit der Beamtenbesoldung der Landesbeamten befassen werden. Zum einen soll das Tarifergebnis aus dem öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) übernommen werden. Somit steigt das Grundgehalt um 2,8 Prozent zum 01. Dezember 2022. Zum anderen soll die Alimentation wieder angehoben werden, was bedeutet, dass auch der Familienzuschlag sowie die Jahressonderzahlung in ihrer Höhe steigen werden.
Anwärterbezüge steigen um 50 Euro
Auch die Anwärterbezüge werden im Rahmen der Tarifübertragung steigen. Für diese Beamtengruppe ist ein Pauschalbetrag in Höhe von 50 Euro vorgesehen.
Anhebung der Jahressonderzahlung
Ab Dezember 2022 wird die Jahressonderzahlung für die Besoldungsgruppen bis A 8 auf 1.200 Euro angehoben sowie ab A 9 und allen übrigen Besoldungsgruppen auf 500 Euro. Beamtenanwärter erhalten eine Jahressonderzahlung von 250 Euro. Künftig soll es für das erste und zweite Kind 250 Euro pro Kind geben. Für das dritte und jedes weitere Kind werden 500 Euro gezahlt.
Erste Erfahrungsstufe entfällt bis zur Besoldungsgruppen A 7
Um den verfassungsrechtlich gebotenen Mindestabstand der Beamtenbesoldung zum kontinuierlich steigendem Niveau der Grundsicherung aufrecht zu erhalten, war ein struktureller Eingriff in das Besoldungssystem notwendig. Damit entfällt für Beamten der unteren Besoldungsgruppen von A 5 bis zur Besoldungsgruppe A 7 die erste Erfahrungsstufe zum 01.01.2023.
Anhebung des kinderbezogenen Familienzuschlags
Der kinderbezogene Familienzuschlag soll für das erste und zweite Kind in den Besoldungsgruppen bis A 8 sowie für dritte und weitere Kinder in allen Besoldungsgruppen um 100 Euro pro Kind pro Monat angehoben werden.
Einführung eines Familienergänzungszuschlags
Wenn das Einkommen einer Familie nicht ausreichen sollte, um den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts zum Abstand zwischen Grundsicherung und Alimentation zu genügen, dann soll künftig ein Familienergänzungszuschlag ausgezahlt werden. Häufig kommt es zu dieser Fallkonstellation, wenn nur ein Verdiener in der Familie mit mehreren Kindern lebt. Der Familienergänzungszuschlag stellt stets auf das gemeinsame Einkommen der Familie ab.