Vor mehr als 10 Jahren strich der Hamburger Senat das Weihnachtsgeld für seine Landesbeamten in der Besoldungsordnung B und reduzierte es auf zwei Drittel eines Monatseinkommens. Nun legten mehr als 22.000 Beamte Widerspruch ein.
Muss Hamburg Weihnachtgeld nachzahlen?
Der dbb ist überzeugt, dass Hamburg eine Nachzahlung auferlegt wird, denn für 2011 und 2012 reichte der Beamtenbund Musterklagen ein. Dadurch bedingt musste nicht jeder einzelne Staatsdiener selbst klagen, sondern es werden wenige Klagen eingereicht, an der sich die Beamten beteiligen können.
Verfassungsrechtliche Zweifel an der Weihnachtsgeld-Kürzung
Das Verwaltungsgericht Hamburg gab an, dass es verfassungsrechtliche Zweifel an der Weihnachtsgeld-Kürzung hege. Daher rief es das Bundesverfassungsgericht an. Allerdings schießen dort die Preußen nicht so schnell. Kurz gesagt: Eine endgültige Entscheidung kann Jahre dauern.
Weihnachtsgeld zwischen 2013 und 2019
Wegen der Weihnachtsgeld-Angelegenheit zwischen 2013 und 2019 fühlt sich der Beamtenbund getäuscht. Laut Senat hätten die Beamten in diesem Zeitraum kein Anspruch auf eine Nachzahlung, ganz nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter. Der Beamtenbund hatte lediglich für die Jahre 2011 und 2012 Musterklagen eingereicht, jedoch nicht für die Jahre von 2013 bis 2019. Die Gewerkschaft fühlt sich somit ein wenig hinters Licht geführt und erklärte: "Hamburgs Personalamt brüskiert seine Beamten!"
Aufruf zu Widersprüchen für das Jahr 2020
Nun hat der Beamtenbund für das Jahr 2020 die Beamten in Hamburg aufgerufen, Widerspruch gegen die Dezember-Gehalts-Mitteilung einzulegen. Bisher sind die Hälfte der Beamtenschaft, rund 22.500 Beamte, dem nachgekommen. Allerdings kann eine Entscheidung des Verfassungsgerichts Jahre dauern.
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