Gemäß dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) ist die Beamtenbesoldung in Hessen in den Jahren 2013 bis 2020 zu gering bemessen. Das Gericht erklärte die Besoldung als verfassungswidrig. Damit hat der Kläger, ein Landesbeamter, ein Grundsatzurteil gefällt.
Mindestabstand zur Grundsicherung nicht eingehalten
Der Kläger, ein Justizwachtmeister, der gegen die Nullrunde 2015 und die einprozentige Anhebung der Bezüge im Jahr 2016 klagte, war der Auffassung, seine Bezüge der Besoldungsgruppe A 6 mit etwa 2.500 Euro brutto von Juli 2016 bis zum Jahr 2020 seien verfassungswidrig zu niedrig und weisen nicht den erforderlichen Mindestabstand von 15 Prozent zur Grundsicherung für Arbeitssuchende auf. Die Klage war bei der Vorinstanz des Verwaltungsgerichts Frankfurt erfolglos. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof dagegen gab dem Beamten Recht und wird nun das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.
Nicht nur Besoldungstabelle A betroffen
Von dem Defizit der Unterbezahlung der Hessischen Beamten der Besoldungstabelle A sind auch Beamte anderer Besoldungstabellen betroffen. So sind auch Professoren in der Besoldungsgruppe W 2 betroffen, da sich diese an die Besoldungsordnung A orientieren. Insbesondere in den untersten Besoldungsgruppen sei der Mindestabstand von 15 Prozent zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht eingehalten worden. Dabei gehe es vor allem um die Besoldungsgruppen bis teilweise A 10. Für die Besoldung ist das Land Hessen zuständig.
Abschließendes Urteil in zwei bis drei Jahren erwartet
Wie es mit der Besoldung in Hessen weitergeht, entscheiden die Richter des Bundesverfassungsgerichts. Diese werden den Sachverhalt prüfen. Allerdings ist mit einem Urteil erst in zwei bis drei Jahren zu rechnen. Indes kündigte das Land Hessen an, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.