Mit der Änderung der Thüringer Urlaubsverordnung steigen die Kinderkrankentage für Beamte in Thüringen. Dies beschloss der Bundestag Mitte August 2020. Andere Bundesländer ziehen nach. Der Landtag in NRW hat bereits einen Antrag auf mehr Kinderkrankentage für seine Landesbeamten bei der Landesregierung gestellt.
Wie viel Kinderkrankentage können Eltern nehmen?
Gesetzlich gesehen stehen jedem Elternteil gemäß § 45 der SGB V für ein Kind unter 12 Jahren zehn Kinderkrankentage zu. Alleinerziehende Elternteile können 20 Tage erhalten. Angestellte Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben dabei Anspruch auf Krankengeld, vorausgesetzt das erkrankte Kind ist ebenso gesetzlich versichert. In Zeiten der Corona-Pandemie reicht die Höhe der Kinderkrankentage jedoch nicht mehr aus. Bereits ein Schnupfen des Kindes führt oftmals zum Ausschuss aus der Kita oder der Schule. Daher wurde kürzlich deutschlandweit eine Regelung zur Erhöhung der Kinderkrankentage getroffen. Angestellte Arbeitnehmer erhalten bei attestierten Krankheitsfällen für Kinder unter 12 Jahren fünf Tage für 2020 mehr, alleinstehende Arbeitnehmer sogar zehn Tage. Diese Regelung soll nun auch auf die Beamten übertragen werden. Für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst wurde diese Regelung bereits im Oktober 2020 übertragen.
Das gilt für Beamte
Für Beamte gelten ab sofort die gleichen Regelungen wie für angestellte Arbeitnehmer. So erhalten Beamtinnen und Beamte in Thüringen folgende Kinderkrankentage:
- für Kinder unter 12 Jahren längstens 15 Arbeitstage
- bei alleinstehende Beamten: für Kinder unter 12 Jahren längstens 30 Arbeitstage
Stimmen zur Änderung der Urlaubsverordnung in Thüringen
Frank Schönborn, Vorsitzender des tbb: "Wir begrüßen die schnelle Umsetzung ausdrücklich". "Beamtinnen und Beamte stehen genauso wie andere Eltern vor der Herausforderung ihre Kinder zu betreuen, wenn sie krank sind. Entsprechend ist eine Angleichung nur gerecht und die schnelle Umsetzung nur erfreulich."
NRW zieht nach
In NRW wurde bereits ein Antrag auf Erhöhung der Kinderkrankentage (Drs.-Nr.: 17/11161) einstimmig im Rahmen der Plenarsitzung am 07.10.2020 beschlossen.
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