Der Familienzuschlag wird für Beamte grundsätzlich zum Grundgehalt gezahlt. Es gibt den Verheiratetenzuschlag und den Familienzuschlag für Beamte, die Kinder haben. Zudem kann ein eigener Familienzuschlag für jedes Kind im Haushalt gewährt werden. Weblinks sowie weitere Infos für Beamte erhalten Sie hier auf der Webseite www.beamtenbesoldung.org.


  1. Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte des Bundes


  2. Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte des Landes Baden-Württemberg

  3. Familienzuschlag Bayern

    Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte des Freistaates Bayern

  4. Familienzuschlag Berlin

    Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin (Neuverbeamtung)


  5. Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte des Landes Brandenburg

  6. Familienzuschlag Bremen

    Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte der Freien Hansestadt Bremen

  7. Familienzuschlag Hamburg

    Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte der Freien und Hansestadt Hamburg (Neuverbeamtung)


  8. Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte des Landes Hessen


  9. Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte des Landes Mecklenburg-Vorpommern

  10. Familienzuschlag Niedersachsen

    Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte des Landes Niedersachsen


  11. Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen


  12. Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte des Landes Rheinland-Pfalz


  13. Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte des Saarlandes

  14. Familienzuschlag Sachsen

    Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte des Freistaates Sachsen


  15. Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte des Landes Sachsen-Anhalt


  16. Wegfall des Familienzuschlages.

  17.  

    Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte des Freistaates Thüringen