Die beiden Berufsverbände Thüringer Beamtenbund und Deutscher Richterbund haben einige Teile der Besoldung in Thüringen als verfassungswidrig kritisiert. Das Thüringer Finanzministerium bestätigte eine zu niedrige Alimentation. Ein Gesetzentwurf soll bereits ausgearbeitet worden sein.

Grundlage sind Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

Die Verfassungswidrigkeit resultiert aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 2020 (BVerfG 2 BvL 4/18 und Az: 2 BvL 6/17) und 2015 (Az.: 2 BvL 5/13), nach denen die Beamtenbesoldung in einigen ihrer Teile als verfassungswidrig eingestuft wurde. Genauer gesagt, geht es um die Höhe der Besoldung von Beamten mit Kindern.

Gesetzentwurf steht bereits

Gemäß den Angaben des Thüringer Finanzministeriums soll es bereits einen Gesetzentwurf geben, der nur noch unterzeichnet und unter den Ressorts der Landesregierung abgestimmt werden muss. Anschließend soll der Entwurf dann im Kabinett beraten werden und schließlich dem Landtag zugehen. Laut Beamtenbund Thüringen soll es bis zum 08.03.2021 jedoch noch keinen Gesetzentwurf gegeben haben.

Was sieht der Gesetzentwurf vor?

Unter anderem soll der Familienzuschlag für Beamte mit Kindern erhöht werden (Quelle: frankenpost.de).

Besoldungsuntergrenze bis zur Besoldungsgruppe A8 verletzt

Bereits der Beamtenbund Thüringen berichtete am 27. November 2020 darüber, dass insbesondere die Besoldungsuntergrenze bis zur Besoldungsgruppe A8 verletzt sei. Eine Bestätigung der Aussage kam von einem Vertreter des Thüringer Finanzministeriums. Genau genommen heißt dies jedoch, dass rund 5.500 Beamte aus der Berufsfeuerwehr, aus der Polizei, aus dem Justizvollzug und aus den Finanzämtern, der Verwaltung und den Kommunen unteralimentiert sind.

Was bedeutet das konkret?

Es wurde nicht der notwendige Mindestabstand zur Grundsicherung, sprich 15 Prozent Abstand zu den SGB II-Regelsätzen, eingehalten. Die Nettodifferenz beläuft sich aktuell nach Berechnungen des Thüringer Finanzministeriums auf etwa 2.800 Euro pro Jahr. Allerdings ist zu erwarten, dass dieser Wert noch steigen wird, denn es soll eine Abfrage der Daten bei den Kommunen erfolgen. Die Berechnungen werden also nochmals angepasst.

Alle weiteren Besoldungsgruppen mitbetroffen

Dadurch bedingt, dass die untersten Besoldungsgruppen bis A 8 zu gering alimentiert sind, sind automatisch auch alle folgenden Besoldungsgruppen zu gering besoldet.


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