Die Beamtenbesoldung steigt für viele Beamte in unterschiedlichen Bundesländern. Somit erhalten Polizisten, Lehrer, Beamte in der Verwaltung, Finanzbeamte und viele weitere Beamtengruppen mehr Geld. Wer wie viel Besoldung wann erhält, haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.
Top News zur Besoldung
- Höheres Grundgehalt und Energiepauschale im Saarland beschlossen
- Weihnachtsgeld und Besoldung steigen in Niedersachsen
- Beamte in Hessen erhalten zu wenig Beamtenbesoldung
Familienzuschlag wird in NRW nachgezahlt
Ab 1. Dezember 2022 können sich Beamte mit Kindern in Nordrhein-Westfalen über mehr Geld freuen, denn der Familienzuschlag wird für 11 Monate nachgezahlt werden. Die Nachzahlungen beruhen auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. So können Beamte mit einem Kind bis zu 4.550 Euro nachgezahlt bekommen, Beamte mit zwei Kindern sogar bis zu 10.170 Euro. Von der Höhe abhängig ist jedoch noch die sogenannte Mietenstufe, in der der Beamte seinen Wohnsitz hat. Je höher dabei die Mietenstufe ist, desto höher können auch die Nachzahlungen ausfallen.
Vorerst gilt der Geldsegen nur für Nordrhein-Westfalen, jedoch wollen andere Bundesländer nachziehen. Dabei wird es große regionale Unterschiede geben.
Besoldung in Bayern wird um 2,8 % erhöht
Bereits zu Jahresbeginn wurde eine Besoldungserhöhung für die Beamten in Bayern beschlossen. Ab 1. Dezember 2022 soll demnach die Beamtenbesoldung um 2,8 % steigen. Aktuell ist jedoch noch unklar, inwieweit sich die an die Besoldung gekoppelten Zulagen, Zuschläge und der Familienzuschlag erhöhen bzw. nachgezahlt werden. Dies wird derzeit noch diskutiert.
Das Landesgesetz NRW dient in Bayern dabei als Vorbild. "Je höher die Lebenshaltungskosten am Wohnort, desto höher der Familienzuschlag", geht aus einem Bericht aus der Kabinettssitzung im September hervor. Dieses Jahr wird in Bayern aber mit keinem Ergebnis mehr gerechnet.
Rückwirkende Zahlungen in Baden Württemberg
Der Familienzuschlag wird in Baden-Württemberg um 2,8 Prozent zum 1. Dezember 2022 steigen. So soll der ehebezogene Teil des Familienzuschlages von 155 Euro auf 159 Euro monatlich angehoben werden. Beamte mit Kinder erhalten dann 750 Euro, statt 408 Euro, wie aus den Unterlagen des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württembergs hervorgeht.
Zudem plant das Bundesland, rückwirkend für den Zeitraum von Mai 2020 bis Dezember 2022 eine höhere Besoldung zu zahlen.
Ab 1. April 2023 gibt es mehr Geld für Beamte in Hessen
Ab 1. April 2023 soll die Beamtenbesoldung in Hessen um 3 % erhöht werden. Grund dafür ist die Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofs. Dieser erklärte, dass die aktuelle Besoldung verfassungswidrig sei. So sei die Beamtenbesoldung im Zeitraum von 2012 bis 2020 nicht ausreichend hoch gewesen, was wiederum ein Verstoß gegen das Grundgesetz darstellt.
Aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs können sich insgesamt etwa 188.000 hessische Beamte und Pensionäre über eine Erhöhung ihrer Bezüge ab 1. April 2023 freuen. Im Jahr 2024 soll die Besoldung um weitere 3 Prozent steigen.
Inwieweit es eine Nachzahlung für den besagten Zeitraum von 2012 bis 2020 geben wird, ist noch ungewiss. Dies wird das Bundesverfassungsgericht klären. Ein Urteil ist jedoch erst in etwa zwei Jahren zu erwarten.
Berlin erhöht die Besoldung, zahlt aber nicht rückwirkend
Beamte in Berlin werden ab 1. Dezember 2022 eine Besoldungserhöhung von 2,8 Prozent erhalten. Zudem soll der Familienzuschlag in den Stufen 1 bis 3 um 2,8 Prozent angehoben werden. Dies gilt auch für die Pensionäre des Landes. Berlin entschied sich anders als in NRW gegen die Anhebung des Familienzuschlags für kinderreiche Familien. Die Meinung hier lautet, dass Beamte ab drei Kindern bereits ausreichend besoldet werden, wie aus dem Refentenentwurf hervorgeht. Des Weiteren wird auf eine rückwirkende Nachzahlung verzichtet.
Besoldung in Brandenburg steigt um 2,8 %
Ab dem 1. Dezember 2022 werden auch die Beamten in Brandenburg 2,8 Prozent mehr Besoldung erhalten. Stillschweigen herrscht bisher jedoch zu den Familienzuschlägen. Eine Erhöhung des Familienzuschlags ist im neuen Besoldungsgesetz des Landes nicht erwähnt.