Soldaten im Bund, auf Zeit sowie im Wehrdienst erhalten neben ihrer Besoldung bzw. ihrem Wehrsold bestimmte Zulagen. Für den Anspruch ist entscheidend, dass die jeweiligen Voraussetzungen der einzelnen Zulage erbracht sind.
Zulagen dürfen nicht mit Zuschlägen, wie beispielsweise dem Familienzuschlag, verwechselt werden. Zulagen sind eine gesonderte Gruppe der Vergütung, die für Soldaten in folgenden Gesetzen und Verordnungen geregelt sind:
- Zulagen nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
- Zulagen nach den Bundesbesoldungsordnungen A und B
- Zulagen nach der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV)
Nachfolgend sind alle uns bisher bekannten Zulagen für Soldaten aufgelistet. Dabei ist zu beachten, dass einige Zulagen ebenso für Beamte in anderen Berufsgruppen gelten.
Zulagen für Soldaten nach dem Bundesbesoldungsgesetz BBesG
- § 42 Amtszulagen und Stellenzulagen
- § 42a Prämien und Zulagen für besondere Leistungen
- § 43 Prämien für Angehörige der Spezialkräfte der Bundeswehr
- § 45 Zulage für die Wahrnehmung befristeter Funktionen
- § 46 Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (weggefallen)
- § 47 Zulagen für besondere Erschwernisse
- § 50a Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung
- § 51 Andere Zulagen und Vergütungen
- § 53 Auslandszuschlag
- § 56 Auslandsverwendungszuschlag
Zulagen für Soldaten nach den Bundesbesoldungsordnungen A und B
- 4. Zulage für Soldaten als Führer oder Ausbilder im Außen- und Geländedienst
- 4a. Zulage für Soldaten als Kompaniefeldwebel
- 5. Zulage für flugzeugtechnisches Personal, flugsicherungstechnisches Personal der militärischen Flugsicherung und technisches Personal des Radarführungs- und Tiefflugüberwachungsdienstes
- 5a. Zulage für Soldaten im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst, im Radarführungsdienst oder Tiefflugüberwachungsdienst sowie im Geophysikalischen Beratungsdienst der Bundeswehr
- 6. Zulage für Soldaten und Beamte als fliegendes Personal
- 6a. Zulage für Soldaten als Nachprüfer von Luftfahrtgerät
- 7. Zulage für Soldaten bei obersten Behörden sowie bei obersten Gerichtshöfen des Bundes
- 8. Zulage für Soldaten bei Sicherheitsdiensten
- 8a. Zulage für Beamte der Bundeswehr und Soldaten in der Nachrichtengewinnung durch Fernmelde- und Elektronische Aufklärung
- 9. Zulage für Soldaten mit vollzugspolizeilichen Aufgaben
- 9a. Zulage für Soldaten im Marinebereich
- 10. Zulage für Soldaten bei der Feuerwehr
- 11. Zulage für Soldaten als Rettungsmediziner oder als Gebietsärzte
Zulagen für Soldaten nach den Bundesbesoldungsordnungen A und B
IV. Sonstige Stellenzulagen
- 30. Zulage für Soldaten als Flugsicherungslotsen
Zulagen für Soldaten nach der Erschwerniszulagenverordnung - EZulV
2. Abschnitt - Einzeln abzugeltende Erschwernisse
- Zulage für Soldaten im Dienst zu ungünstigen Zeiten
- 2. Zulage für Soldaten bei Tauchertätigkeit
- 3. Zulage für Soldaten im Umgang mit Munition und Explosivstoffen
- 4. Zulage für Soldaten bei Tätigkeiten an Antennen und Antennenträgern, an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes, des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes
- 5. Zulagen für Soldaten bei Klimaerprobung und Unterdruckkammerdienst
- 6. Zulage für Soldaten bei Pflege Schwerbrandverletzter
3. Abschnitt - Zulagen in festen Monatsbeträgen
- § 20 Zulagen für Wechselschichtdienst und für Schichtdienst
- § 21 Zulagen für den Krankenpflegedienst
- § 23 Zulage für die Beseitigung von Munition aus den Weltkriegen
- § 23b Zulage für Tätigkeiten an Bord in Dienst gestellter seegehender Schiffe
- § 23c Zulage für Tätigkeiten an Bord in Dienst gestellter U-Boote
- § 23d Zulage für Tätigkeiten im Maschinenraum seegehender Schiffe
- § 23e Zulage für Kampfschwimmer und Minentaucher
- § 23 f Zulage für fliegendes Personal der Bundeswehr und anderer Einrichtungen des Bundes
- § 23g Zulage für technische Luftfahrzeugführer im Erprobungs- und Güteprüfdienst
- § 23h Zulage für Fallschirmspringer
- § 23i Zulage im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst und im Radarführungsdienst
- § 23j Zulage für Führer oder Ausbilder im Außen- und Geländedienst
- § 23k Zulage für Ausbilder bei Einzelkämpferlehrgängen
- § 23l Zulage für Bergführer
- § 23n Zulage für besondere Erprobungs- und Versuchsarbeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
Siehe auch:
Besoldungsrechner Bundeswehr
Soldaten: Besoldung für Berufssoldaten, Berufssoldatinnen
Besoldungsrechner für Berufssoldaten