Laut des Bundesbesoldungsgesetzes werden Berufssoldaten, Berufssoldatinnen, Soldaten auf Zeit sowie Soldatinnen auf Zeit in Form von Dienstbezügen, Sachbezügen und sonstigen Bezügen besoldet. 

Bundessoldaten werden nach der Bundesbesoldungstabelle A vergütet. Diese wird in der Regel alle zwei Jahre an das Tarifergebnis aus dem öffentlichen Dienst  angeglichen.

Die Dienstbezügen eines Soldaten 

Zu den Dienstbezügen gehören:

  1. Grundgehalt
  2. Familienzuschlag
  3. Zulagen
  4. Auslandsdienstbezüge

Das Grundgehalt 

  • die Besoldungsstufen sind abhängig vom Dienstgrad
  • das Grundgehalts kann durch Erfahrungszeiten gesteigert werden
  • die Grundbesoldung ist nach Besoldungsgruppen und Dienstzeitstufen gestaffelt

Der Familienzuschlag 

  • es wird ein Verheiratetenzuschlag und Kinderzuschlag in Stufen gewährt
  • der Familienzuschlag richtet sich nach den Familienverhältnissen und der Besoldungsgruppe

Zulagen

Gewährt werden können unter anderem:

  • Stellenzuschlag
  • Amtszuschlag
  • Erschwerniszuschlag
  • Vergütung besonderer zeitlicher Belastung

Auslandsdienstbezüge

Gewährung von:

  1. steuerfreien Auslandsdienstbezügen nach dem Bundesbesoldungsgesetz
  2. steuerfreien Auslandsverwendungszuschlags bei Teilnahme an besonderen Auslandseinsätzen, besonderen Belastungen

nach Genehmigung der Regierung

Sonderzahlungen

  • seit 01.07.2009 Bestandteil der Dienstbezüge im Monat
  • einmalige Sonderzahlung entfällt daraufhin im Dezember

Vermögenswirksame Leistungen

  • auf Antrag kann eine vermögenswirksame Leistung in Höhe von 6,65 € pro Monat gewährt werden

Dienstbekleidung & Ausrüstung

  • werden grundsätzlich kostenfrei gestellt
  • für länger dienende Offiziere und Unteroffiziere gelten Sonderregelungen

Gesundheitsfürsorge

  • Familienangehörige können Beihilfen beantragen, sofern kein eigener Krankenversicherungsanspruch besteht
  • Anspruch besteht bei berufstätigen gesetzlich Krankenversicherten

Unterkunft

  • grundsätzlich frei, wenn als Wohnunterkunft genutzt
  • bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr wohnen Ledige in gemeinschaftlichen Unterkünften

Verpflegung

  • pro Tag fällt für die gemeinschaftliche Versorgung ein bestimmter Tagessatz an