Beamte in Schleswig-Holstein können sich bald über eine Besoldungserhöhung freuen. Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts über die Beamtenbesoldung in Nordrhein-Westfalen und Berlin muss nun auch Schleswig-Holstein nachziehen. Die Besoldung wurde in den beiden Bundesländern teilweise als verfassungswidrig erklärt.

Wer erhält mehr Besoldung?

Alle Beamte in den unteren Besoldungsgruppen bis A 9 und Beamte mit Kindern sollen eine höhere Besoldung erhalten. Noch vor der Landtagswahl im Mai 2022 soll die Besoldung neu geregelt werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung soll Anfang 2022 in Kraft treten.

Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) teilt diesbezüglich mit:

"Wir erhöhen den Familienzuschlag für jedes Kind um 40 Euro im Monat. Bei rund 30.000 Kindern gibt es viele, die davon profitieren".

Pauschale Nachzahlungen für Kinder geplant

Zudem soll für die Jahre 2020 und 2021 eine pauschale Nachzahlung von 80 Euro pro Monat für das dritte und jedes weitere Kind gezahlt werden. Die Gesamtkosten für den Haushalt im nächsten Jahr sollen sich dabei auf etwa 45 Millionen Euro mehr belaufen.

Weihnachtsgeld wird erst einmal nicht verändert

Das im Jahr 2007 für die Besoldungsgruppen A 11 gestrichene und für die unteren Besoldungsgruppen reduzierte Weihnachtsgeld soll zunächst erst einmal nicht auf der Agenda stehen. Es sollen vorerst die eingereichten laufenden Klagen abgewartet werden. Danach wird entschieden, ob, wie und wann die Sonderzahlung wieder eingeführt bzw. erhöht wird. 

Besoldungspläne stoßen nicht überall auf Freude

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt die Besoldungspläne, kündigt aber zugleich einen kritischen Dialog mit der Regierung und weitergehende Forderungen an. 

Der Landesvorsitzende des Beamtenbundes, Kai Tellkamp, steht dem Vorhaben kritisch gegenüber:

"Es ist nicht vermittelbar, wenn nur bei eng ausgewählten Gruppen ein Teil kompensiert wird und viele Beamtinnen und Beamte weiterhin in die Röhre schauen."

Der Richterverband äußerst sich ebenso kritisch:

"Die Besoldung muss unabhängig von Familienstand und Kinderzahl sowie Einkommen des Ehepartners attraktiv und wettbewerbsfähig sein."


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