Laufzeit des Tarifergebnisses: bis zum 31. Dezember 2014
Erhöhung des Entgelts: in 2 Stufen am 1. Januar 2013 um 2,65 Prozent und zum 1. Januar 2014 um 2,95 Prozent.
Übersicht der Länder
Baden-Württemberg
Zum 01. Juli 2013 wurde die Besoldung der Beamten in Baden-Württenberg, Versorgungsempfänger und die der Richter erhöht. Bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 9 erhielten Beamte eine Besoldungserhöhung von 2,45 Prozent. Ab A 10 bis A 11 wurden die Bezüge zum 1. Oktober 2013 angehoben. Für alle Besoldungsgruppen ab A 12 gab es eine Erhöhung erst zum 1. Januar 2014.
Die zweite Erhöhung um 2,75 Prozent der Bezüge erfolgte zum 01. Juli 2014 für alle Besoldungsgruppen bis A 9. Die Besoldungsgruppen A 10 und A 11 erhielten die zweite Erhöhung zum 1. Oktober 2014. Alle übrigen Besoldungsgruppen werden die zweite Erhöhung zum 1. Januar 2015 erhalten. Von der Erhöhung werden weiterhin 0,2 Prozent als Versorgungsrücklage einbehalten. Der Urlaubsanspruch von 30 Tagen gilt für alle Beamten bis auf Beamtenanwärter. Diese erhalten 27 Tage Erholungsurlaub.
Bayern
Beamte, Versorgungsempfänger und Richter in Bayern erhalten zeit- und inhaltsgleich die Erhöhung der Bezüge, die sich aus dem Tarifabschluss ergeben. Des Weiteren steht allen bayerischen Beamten ein Erholungsurlaub von 30 Tagen pro Jahr zu.
Berlin
Zum 01. August 2013 wurden die Bezüge der Beamten, Richter und Versorgungsempfänger in Berlin um 2 Prozent angehoben. Im Jahr 2014 soll es eine weitere Anhebung um 2,5 Prozent geben. Ebenso wird auch in den kommenden Jahren bis 2017 eine Besoldungsanhebung in Berlin durchgeführt werden. Demnach steigt die Besoldung im Jahr 2015 um weitere 2,5 Prozent. In den Jahren 2016 und 2017 werden die Bezüge um jeweils 3 Prozent erhöht. Seit dem Jahr 2013 ist Berlin wieder in der TdL als Mitglied registriert. Bis zum Jahr 2017 soll der Anschluss bezüglich der Besoldung an Brandenburg hergestellt werden, da Berlin in der Bezahlung hinter dem Rest der Bundesländer liegt. Das Tarifergebnis wurde jedoch nicht auf die Beamten übertragen, dafür wurde eine individuelle Anhebung der Besoldung durchgesetzt.
Brandenburg
Beamte, Versorgungsempfänger und Richter in Brandenburg erhielten zum 01. Juli 2013 eine Besoldungsanhebung um 2,65 Prozent. Eine zweite Erhöhung der Besoldung gab es dann zum 1. Juli 2014 um 2 Prozent. Die Besoldungsanhebung wurde um 0,2 Prozent vermindert, da der Betrag der 0,2 Prozent als Versorgungsrücklage abgeführt wurde. Alle Beamten in Brandenburg erhielten für das Jahr 2013 ein Weihnachtsgeld in Höhe von 250 Euro.
Bremen
Die Besoldung stieg bei den Beamten, Versorgungsempfängern und Richtern in Bremen bis zur Besoldungsgruppe A 10 zum 01. Juli 2013 um 2,65 Prozent. Zum 01. Juli 2014 gab es eine weitere Besoldungsanhebung um 2,95 Prozent. Für die Besoldungsgruppen A 11 und A 12 wurde eine Besoldungsanhebung von einem Prozent zum 01. Juli 2014 durchgerungen. Des Weiteren wurde wegen des Wegfalls der Praxisgebühr für Beamte eine Minderung des Eigenbetrags von 150 Euro auf 100 Euro beschlossen.
Hamburg
Für Hamburger Beamte gab es eine rückwirkende Anhebung der Bezüge zum 01. Januar 2013 um 2,65 Prozent. Eine weitere Besoldungserhöhung wurde zum 1. Januar 2014 um weitere 2,95 Prozent durchgeführt. 0,2 Prozent der Besoldungsanhebung wurden als Versorgungsrücklage abgeführt. Alle Beamten im Land Hamburg erhalten zudem 30 Tage Erholungsurlaub pro Jahr.
Mecklenburg-Vorpommern
Zum 01. Juli 2013 konnten sich Beamte von Mecklenburg-Vorpommern in allen Besoldungsgruppen über eine Erhöhung der Besoldung um 2 Prozent und über einen Sockelbetrag in Höhe von 25 Euro freuen. Zum 01. Januar 2014 und 2015 wird die Besoldung um weitere 2 Prozent angehoben. Beamtenanwärter erhalten ebenso eine Anhebung um 2 Prozent ihrer Anwärterbezüge für die Jahre 2014 und 2015. Für das Jahr 2013 erhielten Anwärter einen Sockelbetrag von 50 Euro. Das Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern strebt eine Urlaubsregelung an, die in Anlehnung an die Erholungsurlaubsverordnung einen Erholungsurlaub von 29 Tagen pro Jahr für Beamte unter 55 Jahren vorsieht.
Niedersachsen
Beamte in Niedersachsen erhielten rückwirkend eine Besoldungsanpassung um 2,65 Prozent zum 01. Januar 2013. Eine weitere Besoldungsanhebung wurde zum 01. Juni 2014 um 2,95 Prozent durchgeführt. Alle Beamten im Land Niedersachsen erhalten einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr. Beamtenanwärter haben einen Anspruch auf 27 Tage Erholungsurlaub pro Jahr.
Nordrhein-Westfalen
Das Tarifergebnis wurde in Nordrhein-Westfalen bis zur Besoldungsgruppe A 10 inhaltsgleich übernommen. Für die Besoldungsgruppen A 11 und A 12 wurde eine einprozentige Erhöhung einmal für das Jahr 2013 und einmal für das Jahr 2014 beschlossen. Alle übrigen Besoldungsgruppen erhielten vorerst eine Nullrunde für beide Jahre. Diese wurden in einem Urteil für nicht rechtens erklärt. Das Land Nordrhein-Westfalen passte daraufhin die Besoldung an. Allen Beamten steht ein Urlaub von 30 Tagen pro Jahr zu. Allen Beamtenanwärtern steht ein Erholungsurlaub von 27 Tagen pro Jahr zu.
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz werden alle Beamten bis zum Jahr 2016 pro Jahr eine Erhöhung ihrer Besoldung um 1 Prozent erhalten. Die Landesregierung hält an ihrer bisherigen Regelung demnach fest.
Saarland
Die Besoldungsgruppen bis A 9 erhielten zum 01. Mai 2013 eine Besoldungserhöhung um 2,5 Prozent. 0,2 Prozent von der Besoldungserhöhung wurden als Versorgungsrücklage einbehalten. Für die Besoldungsgruppen A 10 bis A 13 wurde eine Erhöhung der Besoldung zum 01. Juli 2013 durchgeführt. Eine zweite Besoldungserhöhung um 2 Prozent gab es für die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger des Landes Saarland zum 01. September 2014. Von der zweiten Erhöhung wurden ebenso 0,2 Prozent als Versorgungsrücklage abgeführt. Des Weiteren erhalten alle Beamten im Land einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr. Beamtenanwärter haben 27 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr.
Sachsen
Das Tarifergebnis wurde für die Besoldungsgruppen in Sachsen bis A 9 zum 01. März 2013 übernommen. Eine zweite Erhöhung gab es regulär zum 01. April 2014. Die Besoldungsgruppen ab A 10 erhielten eine Übertragung des Tarifergebnisses zum 01. September 2013 und zum 01. April 2014. Beamtenanwärter konnten sich zum 01. März 2013 über ein Plus von 50 Euro pro Monat freuen. Zum 01. April 2014 stiegen die Anwärterbezüge erneut um 2,95 Prozent. Zum 01. Januar 2015 sollen die Bezüge der Anwärter noch einmal um 25 Euro pro Monat steigen.
Sachsen-Anhalt
Die Besoldungserhöhung für die Beamten in Sachsen-Anhalt wurde zum 01. Juli 2013 um 2,65 Prozent durchgeführt. Zum Juli 2014 stieg die Besoldung erneut um 2,95 Prozent. Damit wurde das Tarifergebnis zeitverzögert auf die Beamten, Versorgungsempfänger und Richter des Landes übertragen.
Schleswig-Holstein
Für die Beamten des Landes Schleswig-Holstein gab es eine Anhebung der Besoldung zum 01. Juli 2013 um 2,45 Prozent und eine zweite Erhöhung zum 01. Oktober 2014 um 2,75 Prozent. Für Vollzugsbeamte bei der Feuerwehr, Polizei und beim Strafvollzug gab es zudem eine weitere Erhöhung um 20 Euro, die auf die Zulagen gewährt wurde. Der Selbstbehalt bei der Beihilfe wurde um 40 Euro gemindert, da die Praxisgebühr abgeschafft wurde. Beamte in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 11 erhielten eine Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro zum 01. Mai 2013. Eine zweite Einmalzahlung folgte zum 01. Juli 2014 in Höhe von 450 Euro.
Thüringen
Für die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger im Land Thüringen gab es eine vom Kabinett beschlossene zeitlich verzögerte Übertragung des Tarifergebnisses. Die erste Besoldungserhöhung wurde zum 01. Oktober 2013 um 2,95 Prozent durchgeführt. Davon wurden 0,2 Prozentpunkte als Versorgungsrücklage abgeführt. Eine zweite Erhöhung der Besoldung wurde zum 01. August 2014 um 2,95 Prozent durchgeführt. Auch hier wurden 0,2 Prozent als Versorgungsrücklage einbehalten.
Hessen
Das Land Hessen ist derzeit noch nicht Mitglied der TdL. Dennoch wurde ein „Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2013/2014 und zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften“ verabschiedet. Demnach erhielten die Beamten in Hessen zum 01. Juli 2013 eine Erhöhung ihrer Besoldung um 2,8 Prozent. Eine weitere Besoldungserhöhung wurde zum 01. April 2014 um 2,8 Prozent gewährt. 0,2 Prozent der Besoldungsanhebung sollten dabei jeweils zu den Erhöhungszeitpunkten als Versorgungsrücklage einbehalten werden. Eine Einmalzahlung, die die Tarifbeschäftigten des Landes erhalten haben, wurde nicht auf die Beamten übertragen.
Quelle: DGB Besoldungsreport