Die Dienstrechtsreform beinhaltet die grundlegende Änderung der Beamtenbesoldung und ist im Bundesbesoldungsgesetz § 27 Abs. 1 und Abs. 3 geregelt. Nach der Reform erhalten Beamten nicht mehr wie früher in Intervallen von zwei Jahren automatisch ein höheres Grundgehalt.

Niemals zuvor waren Lehrer so unzufrieden - zumindest wenn man die Anzahl der Klagen betrachtet. Eine der Ursachen ist sicherlich, dass es in den letzten Jahren erhebliche Einschnitte bei der Leistung der Lehrer gegeben hat. In Deutschland unterrichten etwa 800.000 Lehrer.