Die Begriffsbezeichnung Amtmann ist auf die wahrscheinlich griechische Bezeichnung ambet ambachtos – "der Herumgeschickte" sowie später lateinischer Herkunft ambactus – "der Bote, Diener" zurückzuführen. In der Zeit des Mittelalters residierte der Amtmann im Amtshaus und stellte einen obersten Dienstmann eines Landesherrn dar.

Ein ehemaliger Oberstudienrat des Hittorf-Gymnasiums in Gladbeck hat nach seiner Versetzung nach Recklinghausen keine Lehrstunde mehr gegeben, aber nicht unter legalen Umständen, sondern durch einfaches Schwänzen. Und als ob das nicht schon genug sei, so ließ er sich wie selbstverständlich sein Gehalt auszahlen – Monat für Monat.

In einem Krankenhaus wird der Arzt mit verantwortlich leitender Position in der Regel Chefarzt genannt. In der Bundeswehr ist der Leiter eines Bundeswehrkrankenhauses ebenfalls der Chefarzt. In Österreich werden andere Berufsbezeichnungen verwendet, hier lautet die Bezeichnung Primarius, Primararzt oder abgekürzt Primar.

Als Rektor bezeichnet man den Leiter einer Schule oder das akademische Oberhaupt einer Hochschule. Nicht zutreffend ist die Bezeichnung an deutschen Gymnasien oder Gesamtschulen, hier wird üblicherweise die Bezeichnung Direktor verwendet. In der Amtsbezeichnung lautet dies korrekt: Studiendirektor oder Oberstudiendirektor.

In Deutschland lautet die Amtsbezeichnung von Beamten in obersten Behörden der Länder und des Bundes Ministerialrat. Dabei handelt es sich meist um Ministerien und Rechnungshöfe, soweit diese dann oberste Behörden sind. Ebenfalls zählt dazu das Bundeseisenbahnvermögen.

Jeder souveräne Staat besitzt im Ausland eine konsularische Vertretung. Diese nennt man Konsulat und ist eigenständig und unabhängig von der Konsularabteilung der Botschaft organisiert. Dabei übernimmt das Konsulat keine diplomatischen Aufgaben, es nimmt in dem ihm zugewiesenen Amtsbezirk die Interessen der Bürger des Entsendestaates im Empfangsstaat wahr. Als Beispiel: ein deutsches Konsulat in Spanien übernimmt dort die Interessen eines deutschen Bürgers.

Der Fachlehrer ist im Unterricht in einzelnen Fächern berechtigt, besitzt jedoch kein erstes und zweites Staatsexamen. Nur im Bundesland Bayern benötigt der Fachlehrer ein erstes und zweites Staatsexamen. Im Gegensatz zu einem „normalen“ Lehrer besitzt der Fachlehrer kein klassisches Lehramtsstudium. Seine Ausbildung ist eine schulische und sehr praxisnahe Ausbildung.

 

Der Pfarrer ist in christlichen Gemeinden quasi als deren Oberhaupt anzusehen. Dabei ist der Pfarrer in seiner Person zuständig für die Leitung von Gottesdiensten, übernimmt die seelsorgerische Betreuung und meist auch die Leitung der Gemeinde. In der katholischen Kirche ist der Pfarrer immer zuständig für die Leitung seiner Gemeinde, damit unterscheidet er sich von einem Nichtpfarrer. 

Als Studienrat wird ein Beschäftigter im öffentlichen Dienst bezeichnet, der als Lehrer in der Sekundarstufe II, gewöhnlich an einer höheren Schule, tätig ist und nach der Besoldungsordnung A und Besldungsgruppe A 13 zuzüglich Amtszulagen besoldet wird. Er ist berechtigt, eine Klasse bis zum Abschluss der Sekundarstufe II zu führen.

Lehrer an öffentlichen Schulen werden heutzutage in den meisten Länder im Beamtenstatus aber auch angestellt beschäftigt. Beamten mit Dienstbezügen in der Besoldungsordnung A kann in besonderen Bereichen für angeordnete Mehrarbeit eine Vergütung (Mehrarbeit Gehalt) gezahlt werden. Die Vergütung muss versteuert werden.

Die Amtsbezeichnung Polizeiobermeister beschreibt die Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes bei der deutschen Polizei. Dabei ist der Polizeiobermeister eine Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft, kraft seines Dienstgrades.