Aktuelle Nachrichten für Beamte - Beamtenbesoldung News
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Wie das Verwaltungsgericht Stuttgart am 09. Mai 2014 in seinem Urteil (Az: 12 K 998/13) entschieden hat, gehört ein Ohnmachtsanfall, welcher sich während eines Dienstgesprächs ereignet, nicht in die Kategorie der Dienstunfälle. Demnach muss auch kein Unfallruhegeld seitens des Dienstherrn an den Beamten gezahlt werden.
- Kategorie: Dienstunfall
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Wie die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD), mitteilte, könnte die Beamtenbesoldung ab dem Jahr 2015 für die Staatsdiener im Land steigen. Voraussetzung dafür seien allerdings einige Bedingungen, die sie aufstellte. Somit könnte die Deckelung der Besoldung dann unter anderem aufgehoben werden, wenn eine weiterhin konstante Einnahme von Steuern und eine damit verbundene positive Entwicklung der Wirtschaft prognostiziert werden kann.
- Kategorie: Besoldung
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Ärztliche Leistungen für Beamte werden zwischen einem Betrag von 50 bis 80 Prozent als Beihilfezahlung durch den Dienstherrn erstattet. Die restlichen 20 bis 50 Prozent sind Eigenleistungen des Beamten, die jedoch durch einen Vertrag mit einer Krankenkasse gesenkt oder ganz von der Krankenkasse getragen werden können. Dabei hat der Beamte zwei Möglichkeiten sich zu versichern: Einerseits kann er sich privat versichern, was ein Großteil der Beamten auch umsetzt.
- Kategorie: Beihilfe
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Das Oberlandesgericht Hamm entschied in seinem Urteil (Az. 11 U 33/13), dass die Rentenversicherung nicht verpflichtet ist, einem Beamten in Pension über den Tod seiner geschiedenen Frau zu unterrichten. Demnach kann es bei fehlendem Kontakt zwischen dem Beamten und der Exfrau zu einer Weiterzahlung der Rentenbeiträge kommen, wenn die Frau bereits verstorben ist. Beamte sind verpflichtet, bei Scheidung und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Teil ihrer Beamtenversorgung auf das Rentenversicherungskonto der Exfrau zu zahlen.
- Kategorie: Beamte
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Beamte zahlen auch nach der Abschaffung der bundesweiten Praxisgebühr im Jahre 2013 weiterhin die Abgabe, auch wenn sie ebenso für Beamte bereits laut Beschluss weggefallen ist. Grund dafür soll die langsame Verwaltung sein, wie Medienberichte mitteilen.
- Kategorie: Beamte
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied in seinem Urteil das verbeamtete Lehrer auch weiterhin sich nicht an Streikaktionen beteiligen dürfen, auch wenn eine Gewerkschaft dazu aufruft (BVerwG, Urteil 2 C 1.13 vom 27. Februar 2014).
- Kategorie: lehrer
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Ab dem Jahr 2015 will die rotgrüne Landesregierung in Baden-Württemberg den Biologieunterricht für die Klassenstufen 5und 6 abschaffen. Als Alternative soll dann das Fach „Naturphänomene und Technik“ eingeführt werden. Für Lehrer und Eltern im Land sorgt dieses Vorhaben für Entsetzen, denn aus dem einst klar strukturiertem Unterrichtsfach wird ein Komplex, bestehend aus Biologie, Chemie und Physik. Alle drei Einzelfächer sollen dahingehend abgeschafft werden und durch den neuen Komplex abgelöst werden.
- Kategorie: lehrer
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Die SPD fordert die CDU auf, die Versorgungspraxis bei Beamten neu zu regeln. Dabei liegt das Augenmerk auf die Beschränkung des Status „politischer Beamter“. Politische Beamte sollen künftig nach Ansicht der Partei nur noch Staatssekretäre sein. Der Status des Präsidenten des Landesverwaltungsamtes, des Verfassungsschutzes und der Landespolizeidirektion war und ist bis aktuell nicht eindeutig geregelt. Die Partei fordert nun die CDU auf, den Status der Beamten eindeutig festzulegen und die Versorgungspraxis, die bisher teurer dem Staat gekommen war, neu zu regeln.
- Kategorie: News
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Die Höhe des Familienzuschlags bestimmt sich je nach Bundesland und Bundes- bzw. Landesbesoldungsgesetz. Somit weichen die Werte teilweise stark voneinander ab. Nachfolgend haben wir für Sie eine Übersicht „Familienzuschlag Höhe“ erstellt, aus der Sie die Höhe in den einzelnen Bundesländern und dem Bund ablesen können. Die Gültigkeit ist dabei auf 2023 bis 2024 gerichtet. Alle Werte sind Monatswerte in Euro.
- Kategorie: Glossar
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Beamte in Berlin erhalten Beihilfe für bestimmte Aufwendungen im Gesundheitswesen. Somit kann eine Beihilfe für Aufwendungen für Behandlungen von Zahnärzten, Ärzten, Psychotherapeuten aber auch Arzneimittel, Verbandmittel und weiteren Materialien beantragt werden. Beamte müssen, um eine Beihilfeleistung zu erhalten, einen Antrag stellen. Die Leistung wird dann mit der Gebührenordnung (GOÄ) abgewogen.
- Kategorie: Glossar
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- Kategorie: Datenschutz
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