Die Besoldung der Beamten, die auch Beamtenbesoldung genannt wird, wird in Deutschland durch die Länder und den Bund jeweils eigenständig geregelt. Seit der Föderalismusreform I, welche am 1. September 2006 in Kraft getreten ist, erlangten der Bund und die Länder eine gewisse Eigenständigkeit in bestimmten Bereichen des Beamtenrechts. Somit wird die Beamtenbesoldung der Beamten, Richter und Soldaten des Bundes durch das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt. Für die Landesbeamten gelten das Landesbesoldungsrecht und die Besoldungstabellen der Länder, sofern dieses das Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung vom 31. August 2006 abgelöst hat.

Nach einem Bericht im „Handelsblatt“ weiten sich jetzt die Vorwürfe gegen die Debeka-Versicherung wegen illegalen Datenhandels aus. Demnach sollen über 10.000 Beamte existieren, die für Versicherungsvermittlungen Geld erhielten. So sollen mehr als 100 Millionen Euro über die Jahre hinweg geflossen sein. Am Mittwoch erklärte die Debeka, dass es sogenannte Tippgeber gebe, diese allerdings kein „geheimes System von Zuträgern“ seien. Vielmehr würden sie im Sinne des Bundesbeamtengesetzes handeln. Weiter teilte die Debeka mit, dass nun durch eine interne Prüfung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KMPG untersucht werde, ob das Verhalten der Tippgeber, die dies nebenberuflich ausüben, auch angemessen sei.

Wie das Bundesfinanzministerium bekannt gab, stiegen die Ausgaben für den Bund im Rahmen der Finanzierung der Vermögensleistungen für pensionierte Beamte der Post, der Bahn und im Bund im Jahre 2012 um mehr als 25,4 Milliarden Euro als im Jahr zuvor. Der neue Stand der Ausgaben Ende 2012 belief sich auf etwa 465,4 Milliarden Euro.

Am 06. August 2013 hat die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern auf ihrer Kabinettssitzung einen Entwurf des Besoldungsanpassungsgesetzes beschlossen. Dieser sieht vor, dass das Ergebnis aus dem öffentlichen Dienst, welches im Frühjahr 2013 beschlossen wurde, weitestgehend auf die Landesbeamten übertragen werden soll.

Eine strafbefreiende Selbstanzeige führt dazu, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Dienstherr und Beamten nicht gänzlich zerstört ist, sondern dass durchaus noch eine Vertrauensbasis erhalten bleiben – zumindest nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen. Indes muss ein enorm hoher Steuerhinterziehungsbetrag dazu führen, dass ein Beamter – auch bei einer strafbefreienden Selbstanzeige – aus dem Dienst entfernt werden muss.

In diesem und im kommenden Jahr werden die Beamten in Brandenburg mehr Geld erhalten. So hat am Dienstag das Kabinett dieser Erhöhung der Bezüge entsprechend zugestimmt. Zumindest teilte dies die Staatskanzlei mit. Demzufolge wird das monatliche Grundgehalt rückwirkend zum 1. Juli für die rund 38.000 Beamte um 21 Euro angehoben. Des Weiteren steigen die Dienst- und Versorgungsbezüge um 2,65 Prozent.

Beamte sind in Deutschland privat versichert und erhalten für die Krankheitskosten und Aufwendungen eine Beihilfe vom Staat. Die Beihilfestelle erstattet im Regelfall die von den Beamten vorgestreckten Krankheitskosten bis zu einem bestimmten prozentualen Teil. Normalerweise muss die Stelle die eingereichten Rechnungen umgehend erstatten, doch derzeit warten bereits zehntausende Beamte und Soldaten seit mindestens 11 Wochen auf eine Rückerstattung ihrer eingereichten Rechnungen von Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern. Der zu zahlende Betrag der Beihilfestellen geht in die Millionen.

05. Juli 2013 – Altersgeld wurde ohne Einwände durchgewunken

Das neue Gesetz zum Altergeld für Beamte, Richter und Soldaten im Bund, welches vom Bundestag beschlossen wurde, konnte am 05. Juli 2013 den Bundesrat ohne Einwände passieren. Das Gesetz sieht vor, dass Beamte, Richter und Soldaten im Bund vom Beamtentum in die Privatwirtschaft wechseln können und ihre Pensionsansprüche dabei nicht verlieren. Dieses Gesetz ist eine Neuerung im Beamtentum, da bisher berufene Beamte nicht wieder in die Privatwirtschaft wechseln konnten ohne ihre Ansprüche im Rahmen der Pension zu verlieren.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund – kurz DGB – hat jetzt in dem Streit um die Beamtenbesoldung eine Verkürzung der Arbeitszeit gefordert. So verlangt Nikolaus Landgraf (DGB-Landeschef) eine 39,5-Stunden-Woche für Beamte. Dies teilte der DGB am vergangenen Donnerstag in Stuttgart mit. Dabei gelte im Südwesten für Beamte eine 41-Stunden-Woche und für Angestellte immerhin 1,5 Stunden weniger.

Gemäß der Expertise des Rechtswissenschaftlers Ulrich Battis ist der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Beamtenbesoldung verfassungswidrig. In dieser stellt er dar, dass die wirtschaftliche Situation des jeweiligen Bundeslandes nicht als einzige Grundlage angesehen werden darf. Dazu dürfe die Stellung der Beamten nicht dazu verwendet werden, um „zur Konsolidierung des öffentlichen Dienstes beizutragen“.

Beamte, Soldaten und Richter, die freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheiden, soll ein Altersgeld gewährt werden. Hierzu hat die Bundesregierung jetzt den Entwurf eines entsprechenden Gesetzes vorgelegt. Der Grund für diese Gesetzesinitiative ist, dass zwischen dem öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft immer noch geringe Fluktuationen bestehen.