Beamte in Berlin erhalten Beihilfe für bestimmte Aufwendungen im Gesundheitswesen. Somit kann eine Beihilfe für Aufwendungen für Behandlungen von Zahnärzten, Ärzten, Psychotherapeuten aber auch Arzneimittel, Verbandmittel und weiteren Materialien beantragt werden. Beamte müssen, um eine Beihilfeleistung zu erhalten, einen Antrag stellen. Die Leistung wird dann mit der Gebührenordnung (GOÄ) abgewogen.
Anspruch auf Beihilfe
Grundsätzlich haben Beamte, dessen Ehegatten oder Lebenspartner in Berlin Anspruch auf Beihilfe, sofern ihr Gesamteinkommen gemäß § 2 Abs.3 Einkommensteuergesetz im zweiten Kalenderjahr vor der Antragstellung der Beihilfe den Wert von 17.000 Euro nicht übersteigt.
Keine Beihilfe wird auf Heilmittel gewährt, die nicht wissenschaftlich anerkannt sind. Dazu gehören unter anderem eine Elektro-Akupunktur-Diagnose, eine Pulsierende Signaltherapie, eine Bioresonanztherapie oder auch eine Colon-Hydro-Therapie. Ebenso nicht beihilfefähig sind nach den Arzneimittelrichtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossene verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Allgemeine Informationsblätter und Anträge
Antrag auf Gewährung einer Beihilfe