Beihilfe wird in Hessen nach § 92 HBG bei Krankheit, Geburt, Tod, Gesundheitsvorsorge, Krankheitsfrüherkennung, Schwangerschaftsabbrüchen und Sterilisationen, sofern diese rechtens sind, gewährt. In Anspruch nehmen können Beihilfeleistungen Beamte und Versorgungsempfänger.
Beihilfeanträge und Briefe
(gilt nicht für Beihilfeberechtigte des Bundes nach dem G131):
Regierungspräsidium Kassel Dezernat Beihilfen/Hünfeld 36086 Hünfeld |
Pakete und Kuriersendungen
Regierungspräsidium Kassel Dezernat Beihilfen/Hünfeld Niedertor 13, 36088 Hünfeld |
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