Beihilfeangelegenheiten im Saarland übernimmt ab 2. April 2024 die Postbeamtenkrankenkasse. Aktuell befindet sich die Beihilfebearbeitung in der Umstellung. Alle Infos dazu finden Sie in unserem Artikel: "Beantragung der Beihilfe wird für Beamte im Saarland einfacher".
Beihilfe beantragen
Beihilfe kann im Saarland bereits ab einer Rechnungssumme von 100 Euro beantragt werden. Die Belege sind zusammen mit dem Beihilfeantrag bei der Beihilfestelle einzureichen. Belege werden nicht zurückgesandt. Daher sollte für den eigenen Gebrauch diese vor Absendung kopiert werden.
Der Langantrag-Beihilfe (PDF, 730KB, Datei ist nicht barrierefrei) wird verwendet, wenn
- Beihilfe erstmalig beantragt wird
- sich persönliche Verhältnisse und Angaben ändern wie beim Familienstand
- Aufwendungen durch einen Unfall oder ein schädigendes Ereignis bestehen
Der Kurzantrag Beihilfe (PDF, 690KB, Datei ist nicht barrierefrei) wird für Folgeanträge verwendet, sofern sich seit dem letzten Langantrag keine Änderungen ergeben haben.
Pflegeantrag
Der Pflegeantrag ist bei erstmaliger Beantragung vollständig auszufüllen, mit allen erforderlichen Unterlagen und mit einem aktuellen Einstufungsbescheid der Pflegeversicherung zu versehen. Bei einer Folgebewilligung der Pflegeabschlagszahlung ist der Vordruck "Bestätigung über die Durchführung der häuslichen Dauerpflege" zu verwenden.
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