Beihilfeangelegenheiten werden in Schleswig-Holstein vom Dienstleistungszentrum Personal Schleswig-Holstein (DLZP) bearbeitet. Grundsätzlich haben Beamte, Versorgungsempfänger und Richter sowie deren Angehörige Anspruch auf Beihilfe, sofern die nötigen Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Video: Beihilfeantrag richtig ausfüllen
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Erklärvideo: Das Beiblatt der "Persönlichen Daten" richtig ausfüllen
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Video: So reichen Beamte in Schleswig-Holstein den Beihilfeantrag richtig ein
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