Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat am Mittwoch, den 10. Juli 2013, eine neues Gesetz zur Beamtenbesoldung beschlossen. Die vorangegangenen Proteste von Beamten und Gewerkschaften hatten augenscheinlich ihre Wirkung verfehlt. Das neue Gesetz wurde mit einer Mehrheit von Rot-grün verabschiedet.

Mit dem Beschluss des Gesetzes wird das Ergebnis aus dem öffentlichen Dienst lediglich auf Beamte in den unteren Besoldungsgruppen übertragen. Beamte in der mittleren Besoldungsgruppe erhalten ebenso eine Besoldungserhöhung, jedoch nicht inhaltsgleich gemäß dem öffentlichen Dienst. Beamte in den höheren Besoldungsgruppen gehen mit zwei Nullrunden für die Jahre 2013 und 2014 komplett leer aus. Die Opposition, bestehend aus CDU, FDP und Piraten, will die Verabschiedung des Gesetzes auf dessen Inhalt beim Landesverfassungsgericht überprüfen lassen.

Gegen das neue Besoldungsgesetz protestierten eine Vielzahl von Beamte, die als Zeichen ihres Missempfindens gegenüber dem Gesetz eine 1.000 Meter lange Wäscheleine zwischen der Staatskanzlei und dem Landtag aufhängten und mit Kleidungsstücke als Symbol für das „letzte Hemd“ bestückten.
Gewerkschaften bereiten indes Musterklagen in Absprache mit der Landesregierung in NRW vor. Der dazugehörige Text wird derzeit von der Vereinigung der Verwaltungsrichter verfasst.

Für die Regierung sind die Proteste nicht nachzuvollziehen, denn gemäß der in der Verfassung verankerten Schuldenbremse könne sich das Land keine vollständige Übertragung auf die Beamten wirtschaftlich leisten. Laut Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) ist eine komplette Übertragung „nicht finanzierbar“. Zudem soll die klaffende Einkommenslücke zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten verkleinert werden. Somit soll nach der Einkommensanpassung beispielsweise ein Regierungsrat mit einem Einkommen von etwa 5.400 Euro Netto durch die Anpassung lediglich 10 Prozent statt bisher 15,5 Prozent mehr verdienen als ein Tarifangestellter mit ähnlichen Qualifikationen und Merkmalen.

Quelle: derwesten.de