Zunächst richtet sich die Besoldung nach der Besoldungsordnung, dann folgt die Besoldungsgruppe und innerhalb der Besoldungsgruppe wird die Dienstaltersstufe berücksichtigt, der Familienstand und die Zahl der Kindergeldberechtigten Kinder (kurz Familienzuschlag). In einigen Fällen kommen dann noch weitere Zulagen hinzu, Stellenzulagen, Amtszulagen oder ähnliche Zulagen. Weiterhin werden bei der Bemessung des Bruttogehaltes der Beamtinnen und Beamten die Sachbezüge des Besoldungsempfängers wirtschaftlich berücksichtigt.

Soldaten, Bundesrichter und Bundesbeamten werden nach den Bundesbesoldungsordnungen oder den vergleichbar aufgebauten Landesbesoldungsordnungen vergütet. Seit Mitte 2007 zählen dazu auch die Landesbeamten und Landesrichter.
Bundesbesoldungsordnungen, bzw. Landesbesoldungsordnungen sind wie folgt gegliedert:

A umfasst die Beamtinnen und Beamten des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes, Soldaten bis einschließlich des Dienstgrades des Oberst, sowie kommunale Wahlbeamte in kleineren Gemeinden.
B umfasst die besonderen Ämter des höheren Dienstes, wie zum Beispiel Leiter von größeren Behörden, Abteilungsleiter in Ministerien, große Mittel- und Oberbehörden, Generale und Oberste in herausgehobener Stellung und kommunale Wahlbeamte.
R umfasst Richter und Staatsanwälte
W umfasst Hochschullehrer, einschließlich der Hochschulleiter, (neu ist hier: W ersetzt seit dem Jahr 2005 die frühere Besoldungsordnung C)

Auslaufende und abgeschaffte Besoldungsordnungen:


AH umfasste wissenschaftliche Assistenten und Ingenieure, Oberassistenten und Oberingenieure an Hochschulen, Ärzte an Universitätskliniken, ehemals in Baden-Württemberg
C umfasste Hochschullehrer, ohne Hochschulleiter
H umfasste Hochschullehrer, geregelt nach jeweiligem Landesrecht

Beamtenbesoldung Rechner

Besoldungstabellen gültig ab 1. Juli 2009 (Neuverbeamtung)

Bundesbesoldungsordnung A (PDF 13,8 KB)

Bundesbesldungsordnung B, W (PDF 9 KB)

Anwärterbetrag (PDF 6 KB)

Familienzuschlag (PDF 9 KB)

Besoldungstabellen gültig ab 1. Juli 2009 (Überleitungstabelle)

Bundesbesoldungsordnung A (PDF 19,1 KB)