Die Pension richtet sich für Beamte und Richter nach den gesetzlichen Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG). Dieses ist in der Gültigkeit des Bundes und des jeweiligen Landes ausgerichtet.

Zu den Versorgungsbezügen gehören


• das Ruhegehalt
• der Unterhaltsbeitrag
• die Hinterbliebenenversorgung
• Bezüge bei Verschollenheit
• die Unfallfürsorge
• das Übergangsgeld
• ein Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
• der Erhöhungsbetrag nach § 14 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 1 BeamtVG
• der Unterschiedsbetrag nach § 50 Abs. 1 Satz 2 und 3 BeamtVG
• Leistungen nach den §§ 50a bis 50e BeamtVG
• der Ausgleichsbetrag nach § 50 Abs. 3 BeamtVG
• der Anpassungszuschlag nach § 69b Satz 5 BeamtVG
• die Einmalzahlung nach Abschnitt XI des BeamtVG
• die jährliche Sonderzahlung nach § 50 Abs. 4 und 5 BeamtVG