Nach der Abschaffung der Rahmenkompetenz des Bundes zur Besoldung, Versorgung und zum Dienstrecht der Landesbeamten im Rahmen der Föderalismusreform am 12. Januar 2007, wurde die Gesetzgebungskompetenz in den Bereichen Beamtenbesoldung, Versorgung und Dienstrecht den einzelnen Ländern übertragen. Seitdem entscheiden die Bundesländer unter anderem über die Höhe der Besoldung ihrer Beamten und Versorgungsempfänger.
Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes bleibt bei grundlegenden Statusangelegenheiten bestehen, beschränkt sich aber in Bezug auf die Landesbeamten nach Auflösung des Artikels 74a GG a. F. Am 12. Januar 2007 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Beamtenstatusgesetz dem Bundestag und Bundesrat zukommen lassen, der dann schließlich verabschiedet wurde.
Da die Bundesländer über die Höhe der Besoldung nun selbst entscheiden können, hat sich in Deutschland trotz gleicher Intensität der Arbeit ein Nord-Süd-Gefälle herauskristallisiert, das mit einer niedrigen Besoldung im Nordosten Deutschlands beginnend sich in Richtung Süden zu einer höheren Beamtenbesoldung entwickelt. Aufgrund der differenzierten Besoldungshöhe fordern Gewerkschaften und die Landesbeamten selbst eine Rückkehr auf Bundesebene. Die Beamtenbesoldung soll für alle Berufsgruppen wieder bundeseinheitlich geregelt werden. Unterschiede in der Höhe der Besoldung sollen abgeschafft werden.
Wegen der unterschiedlichen Besoldungshöhe haben vor allem ostdeutsche Länder wie Berlin enorme Schwierigkeiten, junge Nachwuchsbeamte zu halten. Hinzu kommt, dass Berlin kaum noch verbeamtet. Bei anderen Ländern sieht es ähnlich aus. Ein Beispiel ist Thüringen. Dort wandern durch das Nord-Süd-Gefälle viele Jungbeamte Richtung Süden ab. Die Zahl der jungen Beamten verringert sich stetig. Die Durchschnittsaltersquote der aktiven Beamten in den neuen Bundesländern steigt dafür kontinuierlich an.
Um diese Problematik zu lösen, ist eine bundeseinheitliche Besoldungsanpassung nötig, wie Gewerkschaften nun eindringlich fordern.