Mit dem 1. Juli 2009 wurden alle Beamtinnen und Beamten und auch die Versorgungsempfänger des Bundes in das neue Besoldungsrecht des Bundes übergeleitet.
Bislang galt die Grundgehaltstabelle des Bundes, diese wird nun eine neue Tabelle abgelöst und ersetzt. Die Anzahl der Besoldungsgruppen hat sich nicht verändert und wird mit insgesamt 15 Gruppen, die Anzahl der Besoldungsstufen hat sich von insgesamt 12 auf 8 Besoldungsstufen reduziert. Der Rhythmus beträgt nun 2, 3 und 4 Jahre. Damit werden alle Beschäftigten des Bundes in die neue Grundgehaltstabelle übergeleitet.
Die Überleitung in das neue Besoldungssystem
Für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes gilt seit Februar 2009 das neue Dienstrechtsneuordnungsgesetz. Mit der Einführung des neuen Gesetzes ist zugleich auch ein neues Besoldungsrecht entwickelt worden. Die neue Struktur hat zur Folge, dass das Endgrundgehalt nach einer Laufzeit von insgesamt 23 Jahren erreicht wird. Mit dem Einbau der allgemeinen Stellenzulage ist das Grundgehalt der Beamtinnen und Beamten neu definiert worden. Ebenfalls eingebaut wurde die als Jahresbetrag gezahlte Sonderzahlung in Höhe von aktuell 2,5 % des Jahresbezuges. In Kraft getreten sind die neuen Grundgehaltstabellen zum 1.Juli 2009, dabei erfolgte die Überleitung aller Beamtinnen und Beamten, auch die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, auf der Grundlage des Besoldungsüberleitungsgesetzes.
Unterschiede der alten und neuen Grundgehaltstabelle A
Grundsätzlich knüpft die neue Grundgehaltstabelle an das bestehende Ämtergefüge sowie das bestehende Besoldungsgefüge an. Der Unterschied besteht in der Höhe der ausgewiesenen Beträge. Die Höhe der ausgewiesenen Beträge resultiert aus der Tatsache, dass die Stellenzulage und die Sonderzahlung eingebaut wurden und nicht durch eine höhere Besoldung, welche die Beamtinnen und Beamten erhalten sollen.
Überleitung in das neue Besoldungssystem
Die Überleitung in das neue Besoldungssystem erfolgt unter Berechnung folgender Formel:
Summe= Grundgehalt + Allgemeine Zulage + 2,5% Sonderzahlung= Bemessungsgrundlage.
Dabei berücksichtigt das neue Besoldungssystem den jeweiligen Besitzstand und bewahrt diesen. Nach Anwendung der Berechnungsformel ist die Zahl für die Überleitung auf den vollen Euro zu runden. Dann folgt die Überleitung in die Überleitungstabelle, welche insgesamt 8 Stufen und insgesamt 7 Überleitungsstufen enthält.
In den Besoldungsgruppen A2 bis A8 werden in den endgültigen Beträgen jeweils 10,42 Euro hinzugerechnet, mit diesem Betrag wird die bisher jährlich gezahlte Sonderzahlung in Höhe von 125 Euro in die Tabelle eingebaut und nun monatlich abgegolten. Der genannte und errechnete Betrag ist dann gültig für die Überleitung in die Stufe, die mit dem Betrag übereinstimmt. Besteht eine Differenz, dann erfolgt die Zuordnung nach dem gerundeten Betrag übereinstimmende Überleitungsstufe.