Im Bundesland Baden-Württemberg wird die Sonderzahlung in Höhe von 4,17% in die monatlichen Dienstbezüge integriert. Diese Zahl entspricht ungefähr 50% eines Monatsbezuges. Für Versorgungsempfänger wird die Integration in Höhe von 2,5% gezahlt, das entspricht ungefähr 30% einer monatlichen Zahlung. Beamte ab der Besoldungsgruppe A12, die einen erstmaligen Anspruch auf Sonderzahlungen nach dem 31.12.2004 haben, erhalten zunächst drei Jahre keine Sonderzahlung.
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