Dem Land Schleswig-Holstein drohen Nachzahlungen in Millionenhöhe, sofern die rund 750 Beamten beim Gericht Recht bekommen. Diese klagten eine rückwirkende Beamtenbesoldung über drei Jahre ein, wobei sich die Klage auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahre 2009 stützt. Damals entschied der EuGH, dass eine gestaffelte Besoldung nach dem Lebensalter eine Altersdiskriminierung darstellt und somit nicht rechtens ist.

Daraufhin wurde dann vom Land im Jahre 2012 eine Besoldungsstaffelung nach den tatsächlich geleisteten Berufsjahren eingeführt. Indes hatten bereits 2.000 Beamte Widerpruch gegen die Beamtenbesoldung beim Finanzverwaltungsgericht eingereicht gehabt.

Mit den Gewerkschaften wurde sich vor der Einreichung der Klagen darauf verständigt, dass die Beamten eine Musterklage erhalten werden. Dieses Vorhaben wurde dann aber kurzerhand wieder ad acta gelegt und es wurde den Beamten mitgeteilt, dass sie selbst Klage einlegen müssen. Für die Gewerkschaften war dieses Vorgehen ein klarer „Vertragsbruch“.
Sollten die Beamten, die schließlich auch Klage einlegten, Recht beim zuständigen Gericht bekommen, so können diese über drei Jahre eine rückwirkende Differenzzahlung zu ihrer Beamtenbesoldung erhalten. Kalkulationen vom Finanzministerium zufolge, könnte dann die Haushaltskasse des Landes zwischen 7 und 20 Millionen Euro belastet werden. Bund und Länder haben sich jedoch indes schon darauf verständigt, alle Anträge auf Nachzahlung sofort abzulehnen. Somit soll es zu keiner Nachzahlung kommen, zumindest nach Ansicht des Landes.

Wie dem auch sei, es bleibt die Entscheidung des Gerichts abzuwarten. Der EuGH verhandelt derzeit in ganz ähnlicher Sache über die Beamtenbesoldung. Hintergrund hier bildet die Besoldung nach Erfahrungsstufen. Nach Ansicht der GdP müssten alle 26.000 Landesbeamten, die noch nicht die letzte Besoldungsstufe erreicht haben, normalerweise sofort in die letzte Stufe eingruppiert werden. Sollte das Gericht zu Gunsten der Beamten entscheiden, so drohen auch hier dem Land 115 Millionen Euro Mehrkosten.

Quelle: ln-online.de

Details zur künftigen Besoldungsstruktur Schleswig-Holstein

Quelle: Screenshot der Webseite: www.schleswig-holstein.de