Der Beamtenbund (dbb) wehrt sich gegen die Besoldungserhöhung des Hessischen Landtags. Er zieht mit gleich drei Klagen vor Gericht, um gegen die in seinen Augen zu geringe Besoldung der Beamten zu klagen. Denn die Erhöhung der Bezüge sollte an die Entwicklung der Entgelte der Angestellten angeglichen werden und nicht bei 1 % liegen.
Drei Klagen mit Unterstützung des dbb
Drei Kläger aus der Finanz- und Justizverwaltung wollen gegen die geringe Besoldung klagen und werden dabei vom Beamtenbund unterstützt. Hintergrund der Klagen ist die von der schwarz-grünen Regierung beschlossene Erhöhung der Beamtenbezüge. Diese steigen nur um ein Prozent, also mindestens um 420 Euro jährlich. Anwärter erhalten 600 Euro mehr.
Gleichzeitig dürfen die Beamten weniger arbeiten: Ab August 2017 sind es 41 statt 42 Wochenstunden. Mit der Klage möchte der Beamtenbund erreichen, dass die 120 000 Beamten in Hessen wie die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst behandelt werden. Sie erhielten 2015 - 2 Prozent mehr Geld und haben 2016 sogar 2,4 Prozent mehr bekommen. Noch im Januar wird es für sie eine Tarifrunde für die Jahre 2017 und 2018 geben.
Unterstützung durch die SPD
Die CDU will sich zu den Klagen nicht äußern. Beobachten und Abwarten sei die Strategie des Ministeriums. Die Landesregierung Hessens begründete die niedrige Erhöhung mit fehlenden Haushaltsgeldern. Und verteidigte zudem die Entscheidung damit, dass die Beamten in den letzten 15 Jahren Besoldungserhöhungen von 6 Prozent erhalten hätten. Diese Erhöhung liegt prozentual über der Steigerung der Verbraucherpreise. Die SPD spricht sich dagegen für eine gerichtliche Prüfung der Besoldungspraxis aus. Denn die Beamten seien nun nicht mehr mit ihrer Besoldung an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt.
FDP und Linke als Befürworter der Klage
Linke und FDP befürworten ebenfalls die Klage. Aus ihrer Sicht dürfen die Beamten nicht von der Lohnentwicklung wie zum Beispiel durch Nullrunden abgekoppelt werden. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Linken-Fraktion findet die Klage deshalb berechtigt. Und der FDP-Innenexperte sieht die Klage gar als Folge von Fehlentscheidungen der schwarz-grünen Koalition.