Am Dienstag, den 01. Juli 2014, will der Verfassungsgerichtshof entscheiden, ob die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Beamten in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum 2013 und 2014 rechtens ist.
Besoldung wird in differenzierter Weise angepasst
Die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge seitens der rot-grünen Koalition ist von gestaffelter Natur. Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 10 erhalten eine Übertragung des Tarifergebnisses aus dem öffentlichen Dienst im vollen Umfang. Beamte in den Besoldungsgruppen A 11 und A 12 erhalten einen Prozent mehr Besoldung. Staatsdiener in den übrigen Besoldungsgruppen ab A 13 gehen für die Jahre 2013 und 2014 leer aus. Sie erhalten keine Besoldungserhöhung. Insgesamt gehen etwa 5.400 Beamte im Land NRW ohne eine Erhöhung ihrer Besoldung nach Hause. Von den Einsparungen bei den Beamten sind jedoch insgesamt ungefähr 226.000 Staatsdiener betroffen, wie der Beamtenbund des Landes (dbb) mitteilte.
Im Detail sieht das Ergebnis im öffentlichen Dienst eine Anhebung der Gehälter im Jahre 2013 um 2,65 Prozent vor. Im Jahre 2014 soll es noch einmal eine Erhöhung um 2,95 Prozent geben.
NRW muss bei Niederlage 1,3 Milliarden Euro mehr für 2013 und 2014 ausgeben
Da die Beamten in NRW lediglich zum Teil an die Erhöhung teilhaben dürfen, wird der Verfassungsgerichtshof auf Grundlage der Klagen von 92 Landtagsabgeordneten der Oppositionsparteien CDU, FDP und Piraten, darüber entscheiden, ob die gestaffelte Anpassung der Besoldung rechtens ist. Sollten die Richter die Staffelung für nicht rechtens ansehen, so müsste das Land NRW mit Norbert Walter-Borjans (SPD) als Finanzminister etwa 1,3 Milliarden Euro mehr für die Jahre 2013 und 2014 zur Verfügung stellen.
Quelle: ksta.de