Kein Geld in der Landeskasse. Trotzdem werden die Rücklagen für Beamtenpensionen nicht angerührt. Diese vom NRW-Finanzminister (SPD) angekündigte Vorgehensweise sieht die Opposition als Haushaltstrick. Sie glaubt nicht daran, dass man die Geldanlagen für Pensionen sogar verstärken will und die Vorsorge für die Staatsdiener transparenter gestaltet wird.

Neues Finanzierungsmodell für Pensionen in Sicht

Bereits im Jahr 2017 werden die Töpfe für die Beamtenversorgung zusammengelegt. Dann sind die bisher getrennten Budgets von Bund und Land in einem neuem Pensionsfonds NRW zusammengefasst. Dieser beträgt 10,3 Milliarden Euro und soll die steigende Zahl der Staatsdiener versorgen. Deren Zahl wächst bis zum Jahr 2024 auf 165 000 Pensionäre. Mit dem Geld werden 70 Prozent der Ansprüche der Beamten gesichert, die seit 2005 eingestellt wurden.

Wie kommt das Geld in den Fonds?

Damit das Geld reicht, müssen ab 2018 jedes Jahr 200 Millionen Euro eingezahlt werden. Die Opposition sieht das kritisch und vermutet, dass die die Zukunftsvorsorge der Beamten angegriffen wird. Denn die wachsenden Schulden des Landes können nur durch eine Kürzung dieser Gelder bezahlt werden.

NRW Beamtenland?

Mit seinen ca. 220 000 Beamten liegt NRW auf Platz drei mit einem Vorsorgevermögen von 36 000 Euro pro Beamten, hinter Sachsen und Rheinland-Pfalz. Zudem wird es eine Reform des Beamten-Dienstrechts geben. Der voraussichtlich im Herbst eingebrachte Gesetzentwurf sieht zum einen vor, dass bei den Beamten die Wochen- und Lebensarbeitszeit nicht weiter erhöht wird. Zum anderen sollen die Versorgungsbezüge nicht von der Besoldung abgekoppelt werden und keine Verschlechterung bei den Beihilferegelungen eintreten.

Mehreinnahmen durch gute Steuerentwicklung

Ein positiver Trend zeigt sich auch bei der Steuerentwicklung. Insgesamt stiegen die Einnahmen gegenüber Vorjahr um 8,7 Prozent in den ersten sieben Monaten. Eingeplant waren deutlich weniger. Was mit dem Geld passiert, bleibt noch unklar. Jedoch wird es auch für die Finanzierung der wachsenden Flüchtlingsausgaben verwendet werden müssen, so der NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans.

Quelle: wa.de