Hochschullehrer und Professoren in Mecklenburg-Vorpommern erhalten aufgrund einer Änderung des Besoldungsgesetzes eine deutlich spürbare Zulage. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Regelung der Vergütung in Hessen (BVerfG, Urteil v. 14.2.2012, 2 BvL 4/10) will und muss das Land Mecklenburg-Vorpommern ebenso die Besoldung der Hochschullehrkräfte anheben, da sonst eine Klagewelle dem Land entgegenströmen könnte.
Demnach erhalten W2-Professoren künftig ein Plus von 600 Euro pro Monat. In der Besoldungsgruppe W3 erhalten Professoren eine Besoldungserhöhung von 500 Euro pro Monat. In diesen Erhöhungsbeträgen seien frühere variable Zahlungen schon mit einkalkuliert, wie seitens der Finanzministerin Heike Polzin (SPD) mitgeteilt wurde. Insgesamt hat das Land Mecklenburg-Vorpommern dadurch Mehrausgaben in Höhe von rund 724.000 Euro pro Jahr zu tragen.
Durch das neue Besoldungsgesetz erhalten Lehrer zudem neue Dienstbezeichnungen, sofern sie verbeamtet sind. Für die Eingruppierung der Lehrkräfte sei dies notwendig gewesen, wie es heißt. Weiterhin wird die Berechnung der Pensionen für Lehrer festgelegt werden, die vorab angestellt gewesen sind und nun verbeamtet werden. Jedoch sollen maximal fünf Dienstjahre angerechnet werden, da vorab gegebenenfalls bereits Ansprüche auf eine gesetzliche Rente erworben wurden.
Besoldung ab 01. Januar 2014
Besoldungsgruppe | W 1 | W 2 | W 3 |
Besoldung/ Monat | 3.995,99 Euro | 4.555,42 Euro | 5.117,52 Euro |
Besoldung ab 01. Januar 2015
Besoldungsgruppe | W 1 | W 2 | W 3 |
Besoldung/ Monat | 4.075,91 Euro | 4.646,53 Euro | 5.627,87 Euro |
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