Die in Kraft getretene Altersgrenzenanhebung für Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung gilt gemäß der Bundesregierung nun auch für Beamte. Dies geht aus dem Bericht zur Altergrenzenanhebung der Regierung hervor.
Die Bundesregierung bekräftigt diese Entscheidung damit, dass durch die Anhebung der Altersgrenzen eine Gerechtigkeit der Generationen gewährleistet sein würde. Zudem bestünde eine Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes.
Als Auslöser für die Erhöhung der Regelaltersgrenzen kommt der demografische Wandel in Betracht. Erste Weichen in Richtung Bekämpfung des demografischen Wandels wurden mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz für Beamte gestellt. Somit ist der öffentliche Dienst für Jungbeamte weitaus attrakiver gestaltet worden. Dies wiederum wird sich künftig positiv im Kampf gegen den demografischen Wandel auswirken.
In den nächstfolgenden Monaten sollen weitere Konzepte zur Stabilisierung der Leistungsfähigkeit und Attraktivität des öffentlichen Dienstes ausgearbeitet werden.
Quelle: tarife-verzeichnis.de