Seit der Föderalismusreform im Jahre 2006 können die Länder selbst festlegen, wie viel Besoldung sie ihren Landesbeamten gewähren können. Diese Freiheit hat dazu geführt, dass die Besoldung im Ländervergleich teilweise stark auseinandertriftet. Wirtschaftlich schwache Länder hinken wirtschaftlich starken Ländern oftmals in der Höhe der Beamtenbesoldung hinterher. Jedes Jahr veröffentlicht das Statistische Bundesamt eine Übersicht über die Gehälter im öffentlichen Dienst in den Komunen, im Bund und in den Ländern.
Unterschiede in der Beamtenbesoldung Resultat verschiedener Komponenten
1. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld
Die Unterschiede, die sich in der Besoldung zwischen den einzelnen Bundesländern ergeben, resultieren zum Teil daraus, dass in einigen Bundesländern noch eine Art Weihnachtsgeld für die Beamten gezahlt wird. Beispielsweise wird in Bayern den Landesbeamten bis zur Besoldungsgruppe A 11 70 Prozent von einem Zwölftel des Jahreseinkommens zuzüglich 84,29 Prozent des Familienzuschlags (zwischen 118 und 230 Euro) als Weihnachtsgeld bewilligt. Ab der Besoldungsgruppe A 12 werden 65 Prozent mit dem Dezembergehalt ausgezahlt.
Im Bund und auch in Baden-Württemberg wird das Weihnachtsgeld nicht gesondert gezahlt. Es wird in die monatliche Besoldung, sprich in das Grundgehalt, mit einberechnet. Dies führt dazu, dass hier das Grundgehalt höher liegen kann als bei Ländern, die keine Sonderzahlungen gewähren. Vorteilhaft wirkt sich eine Einberechnung der Sonderzahlungen dann aus, wenn tarifliche Anhebungen durchgeführt werden sollen. Dann nämlich wird das Grundgehalt mit den schon einberechneten Sonderzahlungen für die Tariferhöhung herangezogen. Dieses System wird auch in den Bundesländern Thüringen, Saarland und Rheinland-Pfalz angewandt.
Für Hessen gilt die Einberechnung der Sonderzahlungen in das Grundgehalt ebenso, nur mit dem Unterschied, dass Hessen zum Weihnachtsgeld noch ein Urlaubsgeld gewährt, jedoch nur bis zu den Besoldungsgruppen A 8.
In den Ländern Sachsen und Brandenburg wird keine Sonderzahlung gewährt. In Hamburg hingegen kommt es auf die familiäre Konstellation an. Sind Kinder innerhalb der Familie vorhanden, so erhalten Eltern eine Extrazahlung von 300 Euro pro Kind. Das gleiche Prinzip kommt in Niedersachsen zum Tragen. Hier wird zudem eine Zusatzzahlung in Höhe von derzeit 420 Euro für niedrige Besoldungsgruppen gezahlt. Im Berliner Raum erhalten Beamte zum Dezember eine Extrazahlung von aktuell 640 Euro.
2. Die Anzahl der Wochenstunden
Neben dem Faktor Sonderzahlung kann noch ein weiterer Faktor die Höhe der Besoldung nicht unwesentlich entscheiden. Gemeint ist hier die Anzahl der Wochenstunden. In insgesamt elf Bundesländern treten Beamte in der Woche für 40 Stunden ihren Dienst an. Eine Ausnahme gibt es zum Beispiel in Hessen, wo Staatsdiener 42 Stunden pro Woche leisten müssen bis sie 50 Jahre alt sind und zum 60. Lebensjahr dann die Wochenstunden auf 41 reduziert werden. Ebenso müssen Beamte in Baden-Württemberg und in Nordrhein-Westfalen eine Staffelung der Wochenstunden von 39 bis 41 Stunden hinnehmen. Demzufolge kann bei einer höheren Anzahl der Wochenstunden eine höhere Besoldung ausfallen.
3. Die Stufenverweildauer
Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Stufenzugehörigkeit und deren Verweildauer. In einigen Ländern verweilen Beamte wesentlich länger in einer Stufe als in anderen Bundesländern, was dann natürlich zu einem Unterschied in der Besoldungshöhe führt.
Hessen hat schlechteste Bedingungen, der Süden liegt dagegen vorn
Aus Arbeitnehmersicht oder besser gesagt Beamtensicht muss in Anbetracht der Fakten gesagt werden, dass eine Dienststelle in Hessen die wohl schlechteste Wahl wäre. In Hessen hat man neben einer höheren Wochenstundenanzahl auch eine lange Verweildauer in einer Stufe. Wenn ein Beamter schließlich in der höchsten Stufe angelangt ist, erhält er aktuell rund 3.200 Euro weniger Besoldung als ein Kollege in vergleichbarer Position in Baden-Württemberg.
Im Gegensatz zu Hessen sind Beamte im Südwesten und im Süden klar auf den Spitzenpositionen hinsichtlich der Beamtenbesoldung platziert. Ein Beamter in Bayern erhält zwischen 1.400 und 1.550 Euro in jede der acht Stufen mehr als ein Kollege in vergleichbarer Position in nördlicher Richtung.
Bei den Berufseinsteigern liegt Hamburg mit rund 1.000 Euro und Nordrhein-Westfalen mit etwa 620 Euro pro Monat mit auf den vorderen Plätzen. Beamte, die jedoch schon einige Zeit im Dienst sind, hängen mit ihrer Besoldung zu anderen Bundesländern ein wenig hinterher.
Insgesamt gesehen gibt es bei der Besoldung zwischen Landesbeamten und Beamten im Bund keine großen Abstände. Auch bei den Wochenstunden müssen Beamte im Bund 41 Stunden leisten.
Quelle: stuttgarter-zeitung.de